In Graz wird das „Kopf-Verbot“ wieder eingeführt. Das hat die Grazer Regierung aus KPÖ, den Grünen und der SPÖ beschlossen. „Kopf-Verbot“ bedeutet, dass Politiker nicht mehr in Werbungen, zum Beispiel in Zeitungen, abgebildet werden dürfen. Auch dürfen sie nicht namentlich erwähnt werden.

Wieder eingeführt

Die Verbote gab es bereits. Sie wurden aber 2017 von der damaligen türkis-blauen Stadt-Regierung aufgehoben. Ab 1. Juli werden diese Verbote wieder gültig sein. Dann dürfen keine Stadt-Gelder für Politiker-Werbung, bei denen Namen oder Bilder vorkommen, verwendet werden.