Es gibt neue Corona-Maßnahmen in der Steiermark. Jetzt wurden auch die Quarantäne-Regeln angepasst. Für alle Betroffenen, die jetzt in der Übergangs-Zeit in Quarantäne sind: Es gilt das, was im Quarantäne-Bescheid steht. Weiters gilt in der Steiermark:

  • Die Quarantäne dauert grundsätzlich 10 Tage.
  • Ab dem 6. Tag kann eine Person mit einer Corona-Ansteckung, die Quarantäne beenden. Das gilt aber nur, wenn die Person mindestens 48 Stunden keine Corona-Symptome mehr hat. Das sind 2 Tage.
  • Ab diesem Zeitpunkt gelten für die corona-erkrankte Person „Verkehrs-Beschränkungen.“

Verkehrs-Beschränkungen für Corona-Kranke

Verkehrs-Beschränkung bedeutet, dass man nicht mehr in Quarantäne sein muss. Spazieren gehen, einkaufen und arbeiten ist erlaubt. Man muss aber einige Regeln einhalten. Folgende Regeln gelten bei dieser Verkehrs-Beschränkung:

  • Es gilt Masken-Pflicht am Arbeits-Platz.
  • Sensible Einrichtungen wie zum Beispiel Alters- und Pflege-Heime, Gesundheits-Einrichtungen, Obdachlosen-Heime, Gefängnisse und Flüchtlings-Heime dürfen nicht besucht werden.
  • Große Veranstaltungen wie zum Beispiel Konzerte, Sport-Veranstaltungen oder Konferenzen darf man nicht besuchen.
  • Es dürfen auch keine Orte besucht werden, bei denen man die Masken-Pflicht nicht einhalten kann. Das sind zum Beispiel Gastronomie oder Fitness-Center.
  • Bei Kontakt mit anderen Personen muss eine FFP2-Maske getragen werden. Bei Personen unter 14 Jahren reicht ein Mund-Nasen-Schutz. Das gilt auch innerhalb des privaten Wohn-Bereichs.
  • Bei der Arbeit in sensiblen Einrichtungen muss man eine passende Schutz-Ausrüstung tragen.

Wenn man die Quarantäne beenden will, muss man das melden. Dafür meldet man sich bei den Kontakt-Daten, die im Quarantäne-Bescheid stehen. Die Verkehrs-Beschränkungen gelten dann bis zum Ende der restlichen Quarantäne-Zeit. Frei-Testen kann man sich aus der Verkehrs-Beschränkung nicht.

Verkehrs-Beschränkungen müssen nicht sein

Man muss die Verkehrs-Beschränkungen nicht nutzen. Der Quarantäne-Bescheid endet automatisch nach 10 Tagen. Aber nur wenn man 48 Stunden keine Corona-Symptome hatte. Falls man nach den 10 Tagen noch Corona-Symptome hat, muss die Behörde informiert werden. Sie entscheidet, ob die Quarantäne verlängert wird.