Seit heute, dem 10. Juni, gelten weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Folgendes gilt ab sofort:

Gastronomie: In den Lokalen dürfen statt bisher 4 nun 8 Personen (plus Kinder) an einem Tisch sitzen. Bei Tischen im Freien dürfen sogar 16 Personen an einem Tisch Platz nehmen. Zu anderen Personen muss man nur noch 1 Meter Abstand halten. Die Sperrstunde rückt nach hinten von 22 Uhr auf Mitternacht.  

Private Treffen: Bei privaten Treffen gelten dieselben Regeln für die Personen-Anzahl wie in der Gastronomie. Ab 17 Personen müssen die Treffen im privaten Bereich bekanntgegeben werden.

Handel: Im Handel müssen nur noch 10 Quadratmeter Verkaufs-Fläche pro Kunde zur Verfügung stehen. Das Tragen von FFP2-Masken im Einkaufs-Bereich bleibt weiterhin Pflicht.

Kultur und Veranstaltungen: Drinnen dürfen bei Veranstaltungen nicht mehr als 1.500 Sitzplätze sein. Für Veranstaltungen draußen gelten maximal 3.000 Sitzplätze. Der Mindest-Abstand beträgt 1 Meter. Im Freien gibt es keine Masken-Pflicht. In Museen müssen pro Besucher 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen.

Sport und Freizeit: In Bädern, Thermen und Sport-Einrichtungen müssen 10 Quadratmeter pro Gast zur Verfügung stehen. Es gilt 1 Meter Mindest-Abstand. Drinnen gilt die Masken-Pflicht.

Kirchen: Bei Gottesdiensten im Freien müssen keine Masken getragen werden, drinnen schon. Drinnen gilt 1 Meter Mindest-Abstand, bei der Beichte müssen allerdings 2 Meter Abstand eingehalten werden.

Verkehr: Seil-Bahnen und Zahnrad-Bahnen dürfen zu 3/4 ausgelastet sein. Bei Reise-Bussen und Ausflugs-Schiffen gibt es keine Einschränkungen mehr. Alle Gäste benötigen einen 3G-Nachweis. 3G steht für getestet, genesen oder geimpft. Das heißt, man muss eines davon nachweisen.

Weitere Öffnungs-Schritte sind ab 1. Juli geplant.