Die Regierung hat das Epidemie- und Corona-Maßnahmen-Gesetz geändert. Einerseits heißt das, dass die Test-Pflichten am Arbeits-Platz strenger sein werden. Andererseits werden geimpfte Menschen gleichgestellt mit getesteten und genesenen Menschen.  

Was bedeutet die Änderung? 

Die Änderung des Gesetzes ist die Grund-Lage dafür, dass geimpfte Menschen keine Eintritts-Tests für Friseure und Ähnliches brauchen. Das Gesetz soll ab 19. Mai gültig sein. Ab diesem Tag sollen auch alle Geschäfte und persönliche Dienstleister in Österreich wieder öffnen. Eine Öffnung ist aber nur möglich, wenn die Ansteckungs-Zahlen und die Lage auf den Intensiv-Stationen stabil ist. 

Was soll ab 19. Mai dann möglich sein? 

Ab 19. Mai sollen alle Menschen, die die 1. Teil-Impfung schon haben, keine Eintritts-Tests mehr brauchen. Die Impfung muss aber mindestens 3 Wochen her sein. Das betrifft Bereiche wie körpernahe Dienstleistungen, die Gastronomie und Hotels. Möglich ist das, wenn man die Impfung nachweisen kann, zum Beispiel mit einem Impf-Pass.

Kontrolliert wird das von zuständigen Behörden oder Personen. Das heißt auch Personen im Gasthaus oder an der Rezeption dürfen kontrollieren. 

Der „Grüne Pass“: Darf man damit bald ins Ausland reisen? 

Jedes Land hat seine eigenen Maßnahmen und Regeln. Wenn ein Nachbar-Land zum Beispiel beschließen würde, dass ein Impf-Nachweis aus Österreich genügt, um einreisen zu können, dann ginge das. Allerdings arbeiten alle EU-Länder am „Grünen Pass“ der EU zusammen. Diesen Pass kann man dann in jedem Land nutzen. Deswegen ist es wahrscheinlicher, dass alle Länder auf diesen allgemeinen Impf-Nachweis warten.