Der aktuelle Lockdown in Österreich gilt noch bis zum 7. Februar. Die Regierung hat einige Lockerungen beschlossen, die ab dem 8. Februar gelten. 

Konkret heißt das:

  • Die Schulen dürfen wieder aufmachen. Der Unterricht an Volks-Schulen findet wieder normal statt. Unterstufen und Oberstufen werden abwechselnd in die Schule gehen. Schüler müssen sich testen lassen, wenn sie in die Schule gehen wollen.
  • Die Geschäfte dürfen wieder aufmachen. Die Zahl der Personen in einem Geschäft ist eingeschränkt. Pro 20 Quadratmeter darf es nur eine Person sein. Es gilt zudem die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Friseure, Masseure und Tätowierer dürfen auch wieder arbeiten. Man sagt dazu auch „körpernahe Dienst-Leistungen“. Wer dort hingehen möchte, muss einen negativen Corona-Test haben. Dieser darf nicht älter als 2 Tage sein.
  • Museen, Galerien und Zoos dürfen auch wieder aufmachen.

Weiterhin geschlossen bleiben Hotels, Gasthäuser, Sport-Stätten und der Kultur-Bereich mit Kinos, Opernhäusern und Theatern.

Weiterhin Nacht-Ausgangs-Beschränkung

Die Menschen in Österreich sollen weiterhin das Haus oder die Wohnung zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens nicht verlassen. Tagsüber dürfen sich 2 Haushalte mit maximal 4 Erwachsenen treffen.

Einreise-Regeln werden verschärft

Wer nach Österreich einreisen will, braucht einen negativen Corona-Test. Danach muss man verpflichtend in eine 10-tägige Quarantäne. Man muss sich außerdem vorher registrieren. Die Grenz-Kontrollen zu vielen Nachbar-Ländern Österreichs gehen weiter.

Höhere Strafen

Wer gegen die Regeln verstößt, muss in Zukunft mit höheren Strafen als bisher rechnen. Wer die Abstands-Regel von 2 Metern, die Masken-Pflicht oder die Nacht-Ausgangs-Beschränkung nicht einhält und erwischt wird, muss 90 Euro bezahlen.