In ganz Österreich gibt es Einreise-Regeln für bestimmte Länder. Diese gibt es wegen Corona. Seit Juli sind diese Einreise-Regeln noch viel strenger. Ab nächsten Montag werden noch weitere Länder zu diesen Einreise-Regeln hinzugefügt. 

Einreise-Bestimmungen für Balearen-Inseln 

Mitte August ist Spaniens Festland zu den Risiko-Gebieten dazugekommen. Am Montag wurde Kroatien auch zu einem Risiko-Gebiet ernannt. Ab nächster Woche kommen auch die spanischen Balearen-Inseln dazu.

Die Einreise-Bestimmungen sind von Rudolf Anschober in einer Verordnung geregelt worden. In dieser Verordnung steht, welche Länder zu den Risiko-Gebieten gehören. Wer in diesen Risiko-Gebieten war, muss sich an Regeln halten, wenn er nach Österreich zurückkommt.

Keine Einschränkungen bei der Rückreise nach Österreich aus folgenden Ländern: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, San Marino, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Vatikan, dem Vereinigten Königreich und Zypern - oder eben ab 24. August den Kanarischen Inseln (Spanien).  

Diese Länder gehören zu den Risiko-Gebieten: Ägypten, Albanien, Bangladesch, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Kroatien, Kosovo, Mexiko, Moldau (auch genannt: Moldawien), Montenegro, Nigeria, Nord-Mazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Senegal, Serbien, Spanien (Ausnahme: Kanarische Inseln), Süd-Afrika, Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten von Amerika, Weißrussland (auch genannt: Belarus), das Gebiet Hubei in China

Personen, die aus einem Risiko-Gebiet nach Hause kommen, müssen einige Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen ein Gesundheits-Zeugnis mit einem negativen Corona-Test dabeihaben. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. 
  • Oder sie müssen in Heim-Quarantäne. Sie müssen dann eine Unterkunfts-Bestätigung vorlegen. Sie müssen innerhalb von 48 Stunden einen Corona-Test nachholen. Der Test ist Pflicht und sie müssen ihn selbst bezahlen. 
  • Man muss solange in Quarantäne bleiben bis der negative Corona-Test da ist. Wenn man den Test nicht macht, kann man eine Strafe von bis zu 1.450 Euro bekommen.

Es gibt auch Länder, die unsicher sind und trotzdem kein Risiko-Gebiet sind. In diesem Fall muss man Folgendes machen: 

  • Man muss einen negativen Corona-Test haben. Der darf auch nicht älter als 72 Stunden sein. 
  • Ohne den Test muss man für 10 Tage in Heim-Quarantäne. Man kann freiwillig einen Corona-Test machen. Dieser Test ist nicht Pflicht.  
  • Wenn dieser Test negativ ist, kann man die Quarantäne beenden.

Dritt-Staats-Angehörige 

Personen, die nicht in Österreich wohnen, dürfen nicht einreisen. Eine Ausnahme sind Personen, die aus dem Schengen-Raum kommen und einen negativen Test vorlegen. Der Schengen-Raum umfasst 26 Länder in Europa. Nach der Einreise müssen sie für 10 Tage in Quarantäne. Auch hier brauchen sie eine Unterkunfts-Bestätigung.

Ausnahmen bei Dritt-Staats-Angehörigen sind Pflegekräfte, Saison-Arbeiter oder Diplomaten. Diese Personen können die Quarantäne mit einem negativen Corona-Test beenden.