FRAGE: Ich bewohne seit 10 Jahren zwei Wohnungen einer Genossenschaft, die nebeneinander liegen. Ich hatte zuerst nur eine, die aber zu klein wurde. Dann haben wir zwischen den beiden Wohnungen einen Durchbruch errichtet, der von der Genossenschaft bewilligt wurde.

Wir sind drei Personen und ich zahle seit zehn Jahren die doppelten Betriebskosten. Meine Nachbarn sind zu fünft in der Wohnung und zahlen nur einmal. Ist das korrekt so?

Christian Lechner von der Mietervereinigung antwortet: Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, bestimmt sich der Anteil an den Betriebskosten nach dem Nutzflächenschlüssel; das heißt, nach der jeweiligen Wohnnutzfläche und nicht nach der Personenzahl in der Wohnung.

Unter Umständen wäre eine verbrauchsabhängige Aufteilung für messbare Betriebskosten wie zum Beispiel Wasser möglich.

Weil Sie eine zweite Wohnung dazu gemietet haben, hat sich auch die Wohnnutzfläche geändert. Es sind daher auch mehr Betriebskosten – eben gerechnet nach der größeren Wohnnutzfläche – zu bezahlen.