Unsere Leserin hatte schon lange von einer Weltreise geträumt und kaufte sich schließlich ein „Round-the-World-Ticket“ über eine englische Agentur im Wert von fast 3000 Euro. Davor hatte sie sich mehrmals bei der Bank telefonisch erkundigt, ob eine derartige Reise auch gedeckt und versichert sei. „Mir wurde (leider nur telefonisch) mehrmals zugesagt und bestätigt, dass ein 12-Monats-Ticket mit meiner VISA Gold Kreditkarte versichert wäre“, berichtet die junge Frau.

Aber nur in drei Fällen, so wäre ihr erklärt worden, sei eine Reisestornierung möglich, wobei ganz sicher auch eine Schwangerschaft dazugehöre. Aufgrund dieser Informationen hat die Kundin „danach keine eigene Zusatzversicherung mehr abgeschlossen“.

Baby im Anflug

Und dann nahmen die Ereignisse ihren Lauf: Die junge Frau wurde ungewollt schwanger, entschied sich für das Kind und musste die geplante Reise wohl oder übel absagen.

Zum Glück beinhaltete ihre Kreditkarte, mit der sie das teuere Ticket gekauft hatte, ja eine Reisestornoversicherung. „Alles nur eine Formalität!“, wie die werdende Mutter dachte.

Stornierung war nicht gedeckt

Nach Rückfrage bei der zuständigen Versicherung wurde ihr gesagt: „Ich müsste die Reise stornieren, die Stornobestätigung zusenden und danach werden sie mir das Geld erstatten!“ Dies war allerdings nicht der Fall. „Mir wurde im Nachhinein mitgeteilt, dass doch nur 120 Tage versichert sind und ich nicht einmal eine Teilrückerstattung bekommen kann!“, fiel die Frau aus allen Wolken.

„Den uns vorliegenden Unterlagen entnehmen wir, dass die Reise länger als 120 Tage gewesen wäre. Somit können wir in diesem Schadensfall keine Entschädigungsleistung erbringen“, berief sich die Versicherung auf die Geschäftsbedingungen.

Die entsetzte Kundin wandte sich an den Ombudsmann mit dem Wunsch: „Ich wäre mit einer Teilrückerstattung mehr als zufrieden, da ich als werdende und alleinerziehende Mutter finanziell sehr angespannt bin.“

Wir baten die Versicherung, den Fall noch einmal zu prüfen und erhielten nach kurzer Zeit die erlösende Antwort: „Im Rahmen der s Kreditkarten Stornoversicherung sind wir bereit, die Stornokosten des Tickets abzüglich zehn Prozent Selbstbehalt zu übernehmen“, teilte uns Carmen Brunner von der Versicherung mit.