FRAGE: Ich wohne in einem kleinen Haus mit Garten. Der Nachbar auf der einen Seite ist ein unangenehmer Zeitgenosse, der mich in der Vergangenheit bereits mehrmals bedroht und beschimpft hat. Darüber hinaus stellt er sich oft auf einen erhöhten Punkt seines Grundes und beobachtet mich eine geraume Zeit lang ganz genau. Dieses Verhalten ist mir sehr unangenehm. Was kann ich dagegen tun?

Rechtsanwalt Henrik Gießauf antwortet: So wie Sie Ihren Fall schildern, scheint es sich eindeutig um einen unzulässigen Eingriff in Ihre Privatsphäre durch Ihren Nachbarn zu handeln.

Neben einer Anzeige nach dem Straftatbestand der beharrlichen Verfolgung gem. § 107a StGB steht Ihnen auf zivilrechtlichem Wege neben einer Unterlassungsklage seit der Einführung des „Anti-Stalking-Gesetzes“ auch der Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gem. § 382g EO zur Verfügung.

Diese Bestimmung wurde eingeführt, um eine Verbesserung des Schutzes für Opfer zu erreichen, damit kann rasche Abhilfe gegen Belästigungen durch „Stalker“ geboten werden.