FRAGE: Der Entlüfter im Bad meiner Eltern in einer Mietwohnung der ÖWG macht seit Monaten ganz fürchterliche Geräusche. Wer ist für die Reparatur bzw. den Austausch verantwortlich?

Christian Lechner von der Mietervereinigung antwortet: Der Gesetzgeber hat mit 1. Jänner 2016 die Erhaltungspflichten von gemeinnützigen Bauvereinigungen (ÖWG) im Inneren der Wohnung massiv ausgeweitet.

Den Vermieter trifft nun eine umfassende Erhaltungspflicht mit der Ausnahme von Bagatellreparaturen.

Bei Bagatellreparaturen handelt es sich um Arbeiten an Ausstattungen der Wohnung (wie zum Beispiel einer Entlüftung), die von einem durchschnittlichen Mieter selbst - ohne Beiziehung von Professionisten - vorgenommen werden können.

Diese Arbeiten muss die Mietpartei durchführen.

Den Austausch eines Filters im Entlüfter kann ich mir noch vorstellen, weitere Arbeiten am Entlüfter werden einer durchschnittlich begabten Mietpartei wohl nicht aufgetragen werden können.

In diesem Sinne wäre die Arbeit wohl von der ÖWG zu beauftragen und über den EVB-Topf abzurechnen.