FRAGE: Die Hausverwaltung hat ein Schreiben übermittelt, das Maßnahmen zur Legionellen- und Pseudomonadenprophylaxe enthält. Muss ich mich daran halten?

Rechtsanwalt Klaus Haslinglehner antwortet: Legionellen sind Bakterien, welche in den Wasserleitungen aufgrund der vorherrschenden Temperaturen gute Wachstumsbedingungen vorfinden. Vor allem in Ablagerungen des Rohrsystems können sich diese gut vermehren.

Die im Schreiben der Hausverwaltung aufgelisteten Maßnahmen dienen der Vorbeugung. Es handelt sich um Empfehlungen, die Sie in Ihrem eigenen Interesse beachten sollten.

Sollten diese nicht eingehalten werden, könnte es zu einer Kontamination des Trinkwassers kommen.

Haben einzelne Wohnungseigentümer die von der Hausverwaltung empfohlenen Maßnahmen nachweislich nicht eingehalten und kommt es zu einer Kontamination, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Schadenersatzansprüche auf den mit den Maßnahmen säumigen Eigentümer (z. B. Kosten für die Beseitigung der Kontamination) überwälzt werden.