FRAGE: Ich werde an den nächsten Advent-Samstagen arbeiten müssen. Gibt's dafür irgend welche gesetzlichen Regelungen?

ANTWORT: An den vier Samstagen vor dem 24. Dezember dürfen die Geschäfte bis 18 Uhr offen halten. Die Regelung, dass jeder zweite Samstag frei sein muss, gilt nicht für diese Einkaufssamstage vor Weihnachten. Sie können also an allen vier Samstagen eingesetzt werden.

Wie viel Sie für die Arbeit an den Advent-Samstagen bezahlt bekommen müssen, hängt von Ihrer Arbeitszeiteinteilung an den übrigen Samstagen im Jahr ab.

Wer von Jänner bis November im Monat öfter als einen Samstag nach 13 Uhr gearbeitet hat, bekommt an den vier Advent-Samstagen ab 13 Uhr Überstunden mit 100 Prozent Zuschlag - egal, ob er vollzeit-, teilzeit- oder geringfügig beschäftigt ist oder ob er grundsätzlich nur samstags arbeitet.

In allen anderen Fällen haben Sie Anspruch auf Überstundenzuschläge nur dann, wenn Sie entweder die für den Tag vereinbarte Normalarbeitszeit oder die wöchentliche Normalarbeitszeit überschritten haben.

Wollen Sie für Ihre Überstunden lieber Zeitausgleich nehmen, dann müssen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber vorher so vereinbaren. Zwei Varianten stehen zur Auswahl: Sie nehmen für jede gearbeitete Stunde frei und lassen sich nur den Zuschlag auszahlen.

Oder Sie nehmen sich für jede gearbeitete Stunde im entsprechenden Verhältnis frei. Das heißt z. B.: Für eine 100-prozentige Überstunde erhalten Sie zwei Stunden Freizeit.