FRAGE: Ist die neue Hausverwaltung berechtigt, Vereinbarungen aufzuheben, die jahrelang gegolten haben? Ich habe einen Schutzraum fast 20 Jahre lang laut Vereinbarung benutzt. Nun soll das plötzlich nicht mehr gelten!

Rechtsanwalt Klaus Haslinglehner antwortet: Die in Ihrer Anfrage angeführten „ehemaligen Schutzräume„ sind nach meinem Verständnis als allgemeine Teile der Liegenschaft zu qualifizieren, die rechtlich verfügbar sind.

Ob und inwieweit hier tatsächlich von einem formfreien oder schlüssigen Zustandekommen einer einstimmigen Benützungsvereinbarung, etwa durch jahrelange Duldung aller Mit- und Wohnungseigentümer und/oder unwidersprochene Annahme eines Benützungsentgelts auszugehen wäre , ist im konkreten Einzelfall zu prüfen und kann anhand der mir vorliegenden Unterlagen und Informationen nicht abschließend beurteilt werden.

Um konkret beurteilen zu können, ob eine konkludente Benützungsvereinbarung (fallkonkret) zustande gekommen ist, muss festgestellt werden, ob alle Mit- und Wohnungseigentümer von der die Allgemeinheit ausschließenden, (entgeltlichen oder unentgeltlichen) Überlassung des Schutzraums an Sie informiert waren und sich dem nicht widersetzten oder ob dies eben nicht allen Mit- und Wohnungseigentümern bekannt war.

Sollte sich herausstellen, dass alle Mit- und Wohnungseigentümer von der Benützung des Schutzraumes durch Sie wussten, könnte dadurch das Zustandekommen einer Benützungsvereinbarung argumentiert werden.