FRAGE: Mein PKW hat einen City- Notbremsassistenten. Neulich führte eine unmittelbar vor dem Fahrzeug aufgewirbelte Zeitung zu einer irrtümlichen Auslösung des Systems und zu einer plötzlichen Notbremsung.

Zum Glück war kein anderer Verkehrsteilnehmer hinter meinem Fahrzeug, sonst hätte es wahrscheinlich gekracht.

Wie ist die rechtliche Lage, wenn durch solch einen „Fehlalarm“ ein Fahrzeug ohne ersichtlichen Grund so stark abbremst, dass das nachkommende Fahrzeug auffährt?

Die Experten vom D.A.S.-Rechtsschutz antworten: Unfälle in Zusammenhang mit „Assistenzsystemen“, die eigenmächtig in das Fahrgeschehen eingreifen, sind rechtlich bislang schwer zu beurteilen.

Auf diesem Gebiet gibt es noch nicht genug Rechtssicherheit. Grundsätzlich wird man aber davon ausgehen können, dass im konkreten Fall die Prinzipien eines „normalen“ Auffahrunfalles anzuwenden sind.

Kommt es nur deshalb zu dem Unfall, weil der Auffahrende einfach zu schnell unterwegs war bzw. er den notwendigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat, trägt er die Schuld am Unfall.

Legt der Vordermann aber abrupt eine grundlose Vollbremsung ein, mit der der Hintermann weder rechnen konnte noch rechnen musste, kann auch eine Mitschuld des Vordermanns festgestellt werden. Eine solche unerwartete Vollbremsung kann auch durch einen Notbremsassistenten ausgelöst werden.

Wie sich aber der Eingriff durch den Notbremsassistenten auf die Verschuldensfrage tatsächlich auswirkt, muss durch Gerichte geklärt werden.