Unsere Leserin ist 54 Jahre alt und arbeitslos; davor hat sie 33 Jahre lang als Angestellte gearbeitet.

Aufgrund ihrer prekären Situation hat die Frau kürzlich um die Befreiung von der TV-Gebühr angesucht, doch der Antrag wurde abgelehnt.

Besonders geärgert hat sie sich darüber, dass das Ablehnungsschreiben auf ihren Antrag mit „Ergebnis der Beweisaufnahme“ übertitelt war. „Man muss gegen mich keine Beweisaufnahme antreten, da ich niemanden betrogen habe!“, war sie erbost.

Zu viel Einkommen?

Und auch den eigentlichen Grund der Ablehnung, dass sie zu viel Einkommen hätte, kann die Frau nicht nachvollziehen.

Dieses Ergebnis ist nämlich nur deshalb zustande gekommen, weil die tatsächlichen Ausgaben fürs Wohnen der Frau nicht anerkannt werden: „Mein Wohnungsaufwand wird mit 140 Euro im Monat beziffert. Meine tatsächlichen Zahlungen betragen ohne Strom, Internet und Co. aber 337 Euro“, berichtete sie.

Gebührenbefreiung

„Übersteigt das Nettoeinkommen die für eine Gebührenbefreiung maßgebliche Betragsgrenze, kann der Befreiungswerber bestimmte abzugsfähige Ausgaben geltend machen“, erklärte dazu Doris Vogelsinger vom Gebühren Info Service (GIS), das für den ORF die TV-Gebühren eintreibt.

Unter anderem sei das der Hauptmietzins einschließlich der Betriebskosten, wobei eine gewährte Mietzinsbeihilfe anzurechnen sei.

Außerdem könnten außergewöhnliche anerkannte Belastungen im Sinne der Paragrafen 34 und 35 des Einkommensteuergesetzes und Ausgaben im Zusammenhang mit einer 24-Stunden-Betreuung geltend gemacht werden, sofern der Bezug eines Zuschusses des Sozialministeriumsservice zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung nachgewiesen wird.

Nur ein Pauschalbetrag

„Im Falle von Eigenheimen wird nach dieser gesetzlichen Regelung der Wohnaufwand bei der Einkommensberechnung mit einem Betrag in der Höhe von 140 Euro berücksichtigt“, bedauerte Vogelsinger, dass hier von der gesetzlichen Regelung keine Ausnahme gemacht werden könne.

„Soll ich umziehen, damit ich eine Befreiung bekomme? Nicht einmal bei uns auf dem Land gibt es eine Wohnung, für die nur 140 Euro zu bezahlen sind!“, war die Betroffene mit der Auskunft und den Bestimmungen nicht einverstanden.