In den Sommermonaten haben wieder viele Schüler und Studierende einen Ferialjob oder ein Pflichtpraktikum absolviert. "Betroffene haben sich bei uns gemeldet und über Mängel bei der Entlohnung und unfaire Arbeitszeiten geklagt", berichten die Juristen vom Rechtsschutz der Arbeiterkammer. Wer in den Ferien arbeitet, und sei es auch nur für kurze Zeit, wird von der Arbeiterkammer kostenlos beraten und vertreten.

Viel zu wenig bezahlt

In einem konkreten Fall musste ein Ferialarbeiter vor Gericht gehen, um zu seinem Recht zu kommen. Folgendermaßen hat sich der Fall eines jungen Grieskirchners laut AK abgespielt: Der Schüler hat in den Ferien fast vier Wochen in einer Schlosserei ausgeholfen. Die Bezahlung dafür: 550 Euro. Und das, obwohl er auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet und Überstunden geleistet hat. Überdies hat der Arbeitgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung einfach „vergessen“.

Rechtsschutz

Nach Ende des Ferialjobs ging der junge Mann zur AK, die sofort bei der Firma intervenierte und eine korrekte Entlohnung einforderte. Vorerst ohne Erfolg. Also klagte die AK den offenen Betrag ein und der Schüler bekam schließlich 900 Euro nachbezahlt.

Kurze Fristen

Wenn diese Fristen verstrichen sind, kann nichts mehr nachgefordert werden.

Ein ausführliches Video der AK zum Thema Pflichtpraktikum finden Sie hier.