Die Einführung der unveränderlichen Steuernummer soll laut Finanzministerium sowohl Zeit als auch organisatorischen Aufwand sparen. Bisher änderte sich die Steuernummer beim Wechsel der örtlichen oder sachlichen Zuständigkeit, etwa aufgrund einer Übersiedlung oder eines Ortswechsels der Geschäftsleitung. Bereits vorhandene Steuernummern werden daher mit 4. Juli 2020 "eingefroren".
Neue Kundinnen und Kunden erhalten ab diesem Zeitpunkt sofort eine unveränderliche 9-stellige Steuernummer. Mit der Schaffung des neuen Behördenaufbaus zu einem Finanzamt für ganz Österreich ab 1. Jänner 2021 fällt auch die örtliche Zuständigkeit weg.