Die Niederlande hatten am 1. April 2002 als erstes Land weltweit Sterbehilfe legalisiert. Sie ist allerdings nur dann erlaubt, wenn der Patient den Antrag dafür bei vollem Bewusstsein stellt und unter einer unheilbaren Krankheit und unerträglichen Schmerzen leidet. Jeder Fall muss einzeln von einer Kommission geprüft und genehmigt werden.
Die inzwischen nicht mehr praktizierende Ärztin hatte der 74-jährigen Patientin, die in einem frühen Krankheitsstadium den Wunsch nach Sterbehilfe geäußert hatte, 2016 ein Schlafmittel verabreicht, um den Prozess der Sterbehilfe einzuleiten. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, die Patientin habe es sich während des Vorgangs womöglich noch einmal anders überlegt.