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Franz-West-Privatstiftung soll Werke an Erben retournieren
Erstinstanzliche Entscheidung im Streit um den Nachlass von Franz West: Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat laut "Kurier" entschieden, dass die von West kurz vor seinem Tod verfügte Privatstiftung die Kunstwerke aus ihrem Besitz an die Erben retournieren muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.