Der Grund für diese anachronistisch anmutende Pflicht: Der scheidende Landtag hat nämlich die modernisierte Bundesgesetzgebung nicht übernommen, die den Einsatz von Computern ermöglicht.

Ungefähr ein Viertel der insgesamt 117 Salzburger Gemeinden hat bei den vergangenen Bundeswahlen für Bundespräsidentschaft und Nationalrat schon elektronische Abstimmungsverzeichnisse über Laptop- und PC-Netzwerke geführt. Das ist auf Landesebene nun aus rechtlichen Gründen nicht möglich, weil das entsprechende Salzburger Landesgesetz noch immer fehlt, kann man auf orf.at lesen.

PCs sind nicht erlaubt

Laut der geltenden Wahlordnung sind elektronische Hilfsmittel wie PCs zum Führen der Abstimmungsverzeichnisse ausdrücklich nicht erlaubt. In Tirol ist diese Regelung dagegen noch kurz vor der dortigen Landtagswahl geändert worden. Der Salzburger Landtag hat das nicht mehr rechtzeitig vor seiner Neuwahl geschafft.

Die 27 Salzburger Gemeinden, die bereits auf moderne Computer umgestellt hatten, hoffen, dass zumindest bei der nächsten Landtagswahl in fünf Jahren das Abstimmungsverzeichnis wieder elektronisch geführt werden darf. Vorerst müssen sie aber wieder das alte System einführen und die gute alte Schreibmaschine verwenden. Die anderen Gemeinden hatten noch gar nicht umgestellt.