In § 4, 3. Satz wird nach dem Wort ,Masern’ die Wortfolge ,oder Infektion mit 2019-nCoV („2019 neuartiges Coronavirus“)’ eingefügt.“ Das war der gesamte Text der anfangs wenig beachteten Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne), mit der Covid-19 zur meldepflichtigen Krankheit erklärt wurde. Ein Status, der in den folgenden Wochen, Monaten und Jahren die umfangreichen Maßnahmen nach sich ziehen sollte, die nun, drei Jahre später, ein Ende finden sollen.