Kann es sein, dass massiv in schwere Delikte involvierte Straftäter nicht vor Gericht kommen? Und zwar als Lohn dafür, dass sie ihre Mittäter verpfeifen? So lautet der große Vorbehalt gegen die Kronzeugenregelung. Seit bekannt wurde, dass Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid im Casag-Verfahren diesen Ausweg anstrebt, wird wieder heftig über Sinn und Grenzen dieser Option diskutiert.