1 Was gilt denn nun ab Samstag, 5. Februar genau?

Nach Beschluss im National- und Bundesrat gab nun auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen grünes Licht für die Impfpflicht. Das entsprechende Gesetz wurde am Freitag im Bundesgesetzblatt kundgemacht und ist damit ab Samstag in Kraft. Nun müssen alle Personen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich haben und über 18 Jahre alt sind, geimpft sein – mit wenigen Ausnahmen, siehe Frage 7. Die Pflicht startet mit einer Art Eingangsphase, jeder Haushalt soll bis 15. März zuerst schriftlich über die Pflicht informiert werden.