300 Millionen Euro stehen für den "Veranstalterschutzschirm" zur Verfügung. Beansprucht werden kann die Unterstützung bis Ende 2022. Das klingt, als wären es nicht genügend Mittel, die zur Verfügung stehen, aber es ist ja nur eine Ausfallshaftung, die im optimalen Fall fast gar nicht beansprucht werden muss. So begründeten es Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer.

Wer traut sich in Tagen diesen noch, eine Veranstaltung zu planen? Noch dazu eine mit hohen Kosten für die Vorbereitung? Das war die Ausgangsfrage, und die Befürchtung, dass es in den Jahren 2021 und 2022 praktisch keine Messen, Kongresse, Konzerte oder Theatertourneen mehr geben könnte, weil die Planung ein zu hohes Risiko für die Veranstalter wäre.

Folgende Maßnahmen gaben Köstinger und Mayer am Tag vor Weihnachten bekannt:

Man rechnet damit, dass ab Juli wieder Veranstaltungen ohne Teilnehmerbeschränkung möglich sind, weil sich die Corona-Test bis dahin eingespielt hätten und auch die Durchimpfungsrate der Bevölkerung bereits ein relevantes Ausmaß erreicht haben wird.

  • Ab Februar wird die Zahl der zulässigen Besucher in Innenräumen und im Außenbereich schrittweise angehoben. Es beginnt mit 500 Besuchern im Innen- und 750 Besuchern im Außenbereich ab 1. Februar. Innerhalb dieser Vorgaben können Veranstaltungen geplant werden.
  • Wenn eine Veranstaltung dann abgesagt werden muss oder nur in eingeschränkterem Rahmen möglich ist, übernimmt der Staat  die Planungskosten bzw. die Kosten, die nicht mehr stornierbar sind. Dazu gehören auch Personal-, Markting- und Ticketing-Kosten und Kosten für die Rückabwicklung sowie Kosten für die Miete von Zelten, Caterings, etc. die nicht mehr stornierbar sind.
  • Angesprochen sind dadurch sowohl große Betriebe - die Fördergrenze beträgt derzeit eine Million Euro pro Betrieb, aber drei Millionen werden angepeilt - als auch Vereine und  kleinere Betriebe, die von den Veranstaltern Aufträge erhalten und etwa Bühnenbauer, Gartenpflanzen oder Technik bereitstellen. Andere bezogene Förderungen werden allerdings in Abzug gebracht.

Köstinger: "Ohne diesen Veranstalterschutzschirm hätten wir 2021 keine größeren Veranstaltungen in Österreich, keiner würde es riskieren, für den Spätsommer oder Herbst etwas zu planen." Abgewickelt wird auch diese Förderung über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank. Über die Kongress- und Veranstaltungswirtschaft werde in Österreich eine Wertschöpfung mit einem Volumen von neun Milliarden Euro erwirtschaftet, ein Drittel davon in Wien, begründete Köstinger die jüngsten Maßnahmen.

Anträge sollen ab 15. Jänner 2021 möglich sein und müssen bis spätestens 15. Juni 2021 eingelangt sein. Der Antrag ist für Veranstaltungen möglich, die bis Ende 2022 stattfinden - dies deshalb, da ja für viele Events eine sehr lange Vorlaufzeit notwendig ist. Das erste förderbare Veranstaltungsdatum ist der 1. Februar 2021. Alle Details dazu sollen in einer Richtlinie enthalten sein, die in nächsten Tagen veröffentlicht werden soll, so Köstinger.

Umsatz-Ersatz für Kultur-Branche

Der Umsatz-Entgang sei gerade im Kulturbereich "ein großes Thema", sagte Mayer. Für November soll es daher auch für indirekt Betroffene von Schließungen 80 Prozent Umsatzersatz geben, für Dezember 50 Prozent - etwa, auch wenn ein Theater oder eine Konzertbühne aufgrund des Lockdowns geschlossen werden mussten. Betroffen davon sind auch Bühnenarbeiter, Visagisten, Friseure, etc.

Grundsätzlich betonte die Staatssekretärin, dass Österreich in Sachen Pandemie noch nicht über den Berg sei: "Wir sind weit entfernt von etwas, was irgendwie an Normalität erinnert", sagte sie. Mit dem 18. Jänner - dem geplanten Ende des harten Lockdowns für all jene, die sich "freitesten" lassen - gebe es aber eine Perspektive, "etwas, das an einen Wiederbeginn erinnert. Es wird noch etwas dauern, aber wir werden diese Krise meistern."