
Für den Verfassungsgerichtshof (VfGH) war die Entscheidungsgrundlagen des Bildungsministeriums zur Maskenpflicht und Teilung von Schulklassen im Zuge der Corona-Maßnahmen im Frühjahr "nicht erkennbar", wie er am Mittwoch mitteilte. Dass Erkenntnis folgt damit der Argumentation zweier Kinder und deren Eltern gegen die im Mai erlassene Verordnung zum abwechselnden Präsenzunterricht an Schulen und zum Tragen des Mund- und Nasenschutzes außerhalb des Unterrichts.
Die Beschwerdeführer machten gegen die auf das restliche Schuljahr 2019/2020 bezogene Verordnung geltend, "dass die angefochtenen Bestimmungen gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Recht auf Privatleben und das Recht auf Bildung verstoßen". "Mit dem heute veröffentlichten Erkenntnis hat der VfGH ausgesprochen, dass die angefochtenen Bestimmungen gesetzwidrig waren", heißt es nun.
"Der Bundesminister hat trotz entsprechender Aufforderung dem VfGH keine Akten betreffend das Zustandekommen der Verordnung vorgelegt und konnte so nicht nachvollziehbar darlegen, weshalb er die angefochtenen Maßnahmen für erforderlich gehalten hat. Diese Maßnahmen waren daher rechtswidrig verordnet worden", so das Höchstgericht.
Zwischen 0 Uhr und 6 Uhr ist das Erstellen von Kommentaren nicht möglich.
Danke für Ihr Verständnis.
vor 4 Tagen
...
... es zeigt sich, dass unsere Demokratie und Freiheit gut geschützt sind und die Argumente gewisser Gruppierungen unhaltbar sind. Auch wenn ich die Entscheidung nicht nachvollziehen kann, sie ist so zu akzeptieren.
vor 4 Tagen
---
Vor einiger Zeit hörte ich jemanden sagen, er hasse nur eines mehr als korrupte Politiker, nämlich korrupte Richter!
vor 4 Tagen
Formal
Beamte brauchen von anderen Beamten Argumente, denn sie können nicht mitdenken, hören keine Nachrichten.... Es geht nicht um den Sachverhalt sondern im Formalitäten, denn Hausverstand ist verboten. Aber Schuld ist natürlich immer der Politiker.
Schade...
vor 4 Tagen
Entscheidung
Nein die Richtet sollen nicht
entscheiden "auf welcher Grundlage..." sondern sie sollen entscheiden ob die Maßnahmen erfolgreich sind um die Menschen zu schützen
vor 4 Tagen
@seinerwe, Falsche sicht der Dinge!. Aber total falsch!
Haben sie verstanden um was es hier geht und was die Höchstrichter wollten?
Ich erkläre es ihnen einfach, vielleicht verstehen sie dann besser.
Wenn sie bei einem Streit wo der eine den anderen fast umbringt dazwischen gehen und einem der Raufbolde in Gesicht schlagen und dieser wird verletzt und muss in Spital werden sie einmal wegen Körperverletzung angezeigt.
Der Richter wird sie in der Verhandlung fragen, was sie dazu bewogen hat den Raufbold zu schlagen. Wenn sie NICHTS sagen, wird sie der Richter verurteilen, da er sich nicht aus der Nase ziehen kann warum sie den Mann geschlagen haben.
Genau so war es beim VfGh. Der Minister wurde ersuch die Akten vorzulegen, worin die Begründung und das Erfordernis zu erkennen ist, warum diese oder jene Verordnung erlassen wurde. Wie sollen die Richter feststellen aufgrund welcher Erkenntnisse der Minister verordnet hat. Das hat er trotz Aufforderung nicht gemacht (warum wohl?), daher müssten die Richter so entscheiden. Für mich ist das nur der Beweis, dass viele Entscheidungen der Regierung keine Expertengrundlage haben, da auch uns nie gesagt wird aufgrund welcher Expertise eine Verordnung erlassen wird.
vor 4 Tagen
Danke Rot-Weiss-Rot
sehr schön und erklärend beschrieben. Vielleicht kommen noch andere Gesichtspunkte dazu. Wenn der Kanzler schon so abwertend über den Richterstand, die Gesetze, die Staatsanwälte spricht möchte man ihre Sensibilität auf den Prüfstand stellen. Reagieren sie noch, lassen sie sich gängeln? Nicht zu vergessen das ihnen alle mitsamt sämtliche fachlichen, menschlichen Grundlagen vermissen lassen, die es braucht Ministerien zu führen.
vor 4 Tagen
Blödsinn!
So einen Blödsinn habe ich schon lange nicht mehr gelesen!
vor 4 Tagen
Was so ein Politiker
denkt ist oft schwer nachzuvollziehen. Welche Gedankenwelt beherrscht Kickl, Hofer, Petzner, Amesbauer,.............. ?
vor 4 Tagen
Wie bitte...?
Der Herr Bundesminister hat die Verordnung zur Klassentrennung und Maskentragen nicht genügend begründet...??
Liebe Verfassungsrichter, wo ward ihr die letzten Monate? Auf der Rückseite des Mondes?
Unfassbar...
vor 4 Tagen
Empirische Fakten
sind keine rechtlichen Fakten. Sie müssen halt lernen differenziert zu denken! Ob das Urteil des VfGH damit nachvollziehbarer wird, sei dahingestellt. Aber eines ist schon klar: man darf hier Äpfel nicht mit Birnen vergleichen!
vor 4 Tagen
vom Gefühl her war's eher
die Rückseite eines Jupitermondes
vor 4 Tagen
Ichsags
Mit einen prallgefüllten Kuvert lässt es sich hinterm Mond sicher gut leben!
vor 4 Tagen
Avro
Warum soll die Regierung für ein Urteil zurücktreten, dessen Bezahlung ich zwei kleinen Oppositionsparteien durchaus zutrauen würde?
vor 4 Tagen
---
Eine kräftige 'Sonderzahlung' und schon erkennen Richter Verfassungswidrigkeiten! Nur meine persönliche Meinung!
vor 4 Tagen
Maskenpflicht und Mindestabstand kann man wahrscheinlich auch anders durchsetzen.
Es gibt das Recht auf Bildung. Aber auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Kinder ohne Masken absondern und getrennt unterrichten. Als Hausrecht durchsetzen. Langsam regt sich in mir ein immer stärker werdender Widerstand gegen den immer stärker werdenden Widerstand....
vor 4 Tagen
@GanzObjektivGesehen, und warum hat der Minister die Entscheidungsgrundlagen zur Verordnung nicht an den VfGh weiter geleitet? Trotz Aufforderung?
Was sich in ihnen regt ist ihre Sache. Fakt ist, dass der VfGh unser Höchstgericht ist und wenn ein Minister aufgefordert wird Unterlagen vorzulegen aus denen nachzuvollziehen ist, warum er diese Verordnung erlassen hat, aufgrund welcher fachlichen Expertisen und er macht das nicht, kann es nur einen Grund geben. - Er hat keine! Alleine schon der Aufforderung des Höchstgerichtes NICHT nachzukommen ist nicht vertretbar und sehr verdächtig.
In mir regt sich dagegen ein immer stärker werdender Verdacht, dass viele Verordnungen ohne Expertengrundlage getroffen werden, so wie die Massentest, wo sogar Experten des Krisenstaben keinen Sinn sehen und es nur um die gekränkte Eitelkeit des Sebastian Kurz geht. Das regt sich in mir, GanzObjektivGesehen.
vor 4 Tagen
Denn sie wissen nicht,
was sie tun. Herr, lass Hirn regnen!
vor 4 Tagen
---
Mir stellt sich eigentlich nur die Frage, wer sich dieses Wunschurteil bestellt hat!
vor 4 Tagen
Verantworten
diese Richter auch Triagen auf Intensivstationen? So werden wir noch jahrelang einen Lockdown nach dem anderen haben, aber Hauptsache die Verfassungsjuristen haben ein gesichertes Einkommen. Wenn das der vielbeschworene Zusammenhalt zur Bekämpfung des Virus ist, dann gute Nacht, Österreich! Zur Info an die Juristen: gestern gab es wieder über 100 Todesfälle mit oder durch Corona, bitte dafür die Verantwortung zu übernehmen!!!
vor 4 Tagen
@blackpanther, mit sochen Kommentaren sind die NEOS bestätigt! - Wir haben ein Bildungsproblem.
Die Höchstrichter haben nicht festzustellen welches Gesetz für die Gesundheit im Land erforderlich und wichtig ist aber die Regierung hat zu garantieren, dass die Gesetze, die von ihr beschlossen werden, egal welche, verfassungskonform sind. Beschließt die Regierung Gesetze die nicht verfassungskonform sind muss und wird der VfGH aufheben. Daher ist nicht der VfGh schuld, da der nur seinen Job macht, sondern die Regierung, die verfassungswidrige Gesetze beschließt. Was gibt es da herum zu konstruieren. Ich möchte nicht wissen wie ihr alle aufschreien würdet, wenn das eine andere Partei als die Kurz-Türkisen machen würde. Ihr findet ja für alles eine Ausrede und immer sind andere schuld, jetzt sogar schon das Höchstgericht.
vor 4 Tagen
@blackpanther
....Genauso ist es! Die Gesundheit der Menschen ist diesen Verfassungsrichtern völlig egal, Hauptsache irgendeine Verordnung wird auf Punkt und Beistrich eingehalten...
vor 4 Tagen
@blackpanther
Da gebe ich karhrin... vollkommen recht. Es geht nicht um die Verordnung selbst, sondern um die korrekte Formulierung, sonst können wir unsere hart erkämpfte Verfassung gleich begraben wenn es nach ihnen geht.
vor 4 Tagen
Darum geht es nicht
Es geht um das korrekte Zustandekommen von Verordnungen und Gesetzen. Als Bespiel: die Regierung beschließt alle Wahlen auf unbestimmte Zeit auszusetzen - weil corona und wir machen es eh so gut - würdest du den VfGH dann immer noch unnötig finden?
Der VfGH kritisiert nicht die Maßnahmen sondern deren Verfassungswidrigkeit.
vor 4 Tagen
@Kathrin1009
Der VfGH kritisiert nicht die Maßnahmen sondern deren Verfassungswidrigkeit.
Richtig! Aber LEIDER verstehen das manche nicht so und fühlen sich dadurch in ihrer Ablehnung gegen die Maßnahmen bestärkt.
vor 4 Tagen
@bitteichweisswas, da kommte aber darauf an, warum man die Maßnahme ablehnt.
Wenn ich ablehne, da ich die glaube, dass die Maßnahme nicht verfassungskonform ist, darf ich mich bestärkt fühlen. Wenn ich die Maßnahme als solche ablehne, ist das VfGh-Urteil unerheblich.
vor 4 Tagen
Masken
Es ist nicht das erste Mal das der Verfassungsgerichtshof Verordnungen gekippt hat und da sieht man das diese Regierung Gesetze und Verordnungen am Volk vorbei beschliesst ,so unter dem Motto bis dies ungültig ist,kann man auch die Bevölkerung drangsalieren und wenn möglich auch bestrafen.Bravo...
vor 4 Tagen
Berti
Es wäre auch nicht das erste mal, dass Richter für ein bestelltes Urteil geschmiert werden!
vor 4 Tagen
Bist du wirklich
so .... , oder tust nur so.
vor 4 Tagen
Reipsi
Meinst du Bertl oder mich?
vor 4 Tagen
Natürlich
@bertl
vor 4 Tagen
Danke
Ich danke den beiden Kindern, ihren Eltern und den Damen und Herrn des Verwaltungsgerichtshofs für ihren Einsatz und ihre Arbeit.
vor 4 Tagen
fides
Du hast vergessen,'Ironie' drunterzuschreiben!
vor 4 Tagen
Ich leider
Nicht .
vor 4 Tagen
Geht's noch?
Also entweder sind alle Verordnungen zum Thema Abstand halten und Masken tragen nach Meinung des VFGH unnötig, unbegründet und deshalb abzulehnen, dann sollen sie das so sagen.
Wenn das bedeutet, dass das das Gesundheitssystem zum Kollaps bringt und die Todesrate wieder exponentiell steigt müssen die Richter das eben billigend in Kauf nehmen.
Wenn aber Abstand halten und Maskentragen sehr wohl sinnvoll und notwendig sind, dann meine ich, ist auch ein geteilter Unterricht und damit die Möglichkeit in den Klassenräumen Platz für Abstand zu halten sinnvoll. Das gleiche gilt für das Tragen von Masken.
Und ja ich würde mir auch sehr wünschen, dass Gesetze und damit verbundene Verordnungen juristisch wasserdicht formuliert werden. Trotzdem mir sind sinnvolle und wirkende Maßnahmen lieber als solche die zwar verfassungskonform sind, aber in Zeiten einer Pandemie halt nichts nutzen.
vor 4 Tagen
Hobbyjuristen
Schön dass sich jetzt neben die ganzen Hobbyvirologen/mediziner/pharmazeuten auch noch die Hobbyjuristen gesellen, welche natürlich wissen wie und unter welchen Kriterien eine Verordnung/Gesetz auf Verfassungsmäßigkeit zu prüfen ist.
Mein Vorschlag daher: Universitäten abschaffen und alle Expertengremien bzw. den Verfassungsgerichtshof mit Leuten besetzen, welche die „Schule des Lebens“ besucht haben!
vor 4 Tagen
Der VfGH
Entscheidet nicht über die Sinnhaftigkeit sondern über die Verfassungskonformität. Und das tut er auch in Zeiten der Pandemie. Wenn die Verfassung auf Grund von Corona nichts mehr wert ist, na dann haben wir gröbere Probleme. Denkt doch mal alle ein bissl weiter, da könnte die Regierung tun und lassen was sie will, ohne Korrektiv. Mag sein dass das kleinlich erscheint, aber es dient einem höheren Zweck.
Und das urteilen von Nichtjuristen über solche Dinge ist eigentlich immer entbehrlich.
vor 4 Tagen
@kathrin
Genau so schaut's aus aber das verstehen hier einige nicht, dass es zwei ganz verschiedene paar Schuhe sind um die es hier geht. Ich denke es sollte schon möglich sein diese Verordnungen die teilweise ja auch wirklich sinn machen, auch verfassungskonform fest zu halten. Dort sind doch hoffentlich auch Juristen am Werk die der Verfassung mächtig sind.
vor 4 Tagen
Kathrin
Dasselbe gilt auch für dein Urteil.
vor 4 Tagen
Stony
Ich urteile nicht, sondern stelle Tatsachen fest. Rechtswissenschaften sind ein Studium, sämtliche Hobbyjuristen hier geben also eine unqualifizierte Meinung wieder, die eben erwiesenermaßen falsch ist.
vor 4 Tagen
Kathi
Welche Tatsachen denn?
vor 4 Tagen
Des san ja so
Gscheite Leut holt.