Der radikalen Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 hatte auch   drastischen Einschränkungen für angehende oder bereits existierende Kfz-Besitzer zur Folge. Verkehrsminister Leonore Gewesseler verfügte die Schließung aller Zulassungsbehörden und die Etablierung eines Notbetriebs. In einem Schreiben an alle Landeshauptleute vom 16. März wurde festgehalten, dass de facto nur noch Rettungs-, Polizei- und Einsatzautos sowie Fahrzeuge, die der Versorgung von Lebensmittel oder Gütern des täglichen Bedarfs dienen, an-, um- oder abgemeldet werden dürfen. Die Anmeldung habe telefonisch, elektronisch, digital zu erfolgen.

Nach massenhaften Beschwerden von Einzelpersonen wurde die Bestimmung am Mittwoch gelockert. Ab sofort können auch wieder Anträge von Privatpersonen angenommen werden. Es sei „nicht nachvollziehbar, warum zwingend wirtschaftliche Gründe nur für Unternehmen vorliegen sollen“, heißt es in einem Schreiben an alle zuständigen Abteilungen. Vielmehr könne dies auch auf Privatpersonen, die von Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit betroffen sind, zutreffen. Erinnert wird allerdings, dass die An-, Um- und Abmeldungen nur für Notfälle gelte.

Wochenendfahrverbot wurde gekippt

Die Ministerin hatten in den letzten Wochen unter dem Eindruck von Corona bekanntlich auch andere drastische Maßnahmen gesetzt. Um die Versorgungssicherheit mit medizinischen Produkten und Waren des täglichen Bedarfs im Lichte der Coronakrise zu gewährleisten, werden die Wochenendfahrverbote für Lkw bis zum 3. April ausgesetzt.  Ebenso wurden die üblichen Lenk- und Ruhezeitenbestimmungen für Lkw-vorübergehend für bis zu 30 Tage ausgesetzt, um die Verfügbarkeit von Lebensmitteln und medizinischen Gütern sicherzustellen Die Ausnahme gilt bis zum  14. April .