Die Schadenersatzklage der FPÖ gegen die Republik wegen der Bundespräsidentenwahl 2016 ist auch in zweiter Instanz gescheitert. Nachdem das Landesgericht für Zivilrechtssachen im Mai gegen die Partei entschieden hat, hat nun auch das Oberlandesgericht Wien die Klage abgewiesen. Rechtskräftig ist das Urteil nicht. FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer will die Causa vor den Obersten Gerichtshof bringen.

Mehrere Pannen

Bei der Bundespräsidentenwahl 2016 gab es gleich mehrere schwere Pannen: Wegen schwerer Formalfehler bei der Auszählung der Stimmen musste die vom früheren Grünen-Chef Alexander Van der Bellen knapp gewonnene Stichwahl wiederholt werden - und zwar nach einer erfolgreichen Anfechtung durch die FPÖ. Schließlich wurde auch der Termin für die Wahlwiederholung von 2. Oktober auf 4. Dezember verschoben, weil fehlerhafte Wahlkartenkuverts im Umlauf waren. Die Wahlwiederholung gewann Van der Bellen schließlich klar gegen den FP-Kandidaten Norbert Hofer.

Höchstgericht soll entscheiden

Die FPÖ und ihre neun Landesparteien fordern von der Republik 3,4 Millionen Euro Schadenersatz, sowohl für die wiederholte Stichwahl als auch für die Verschiebung der Wahlwiederholung. Das OLG Wien hat einen Schadenersatzanspruch aber nun ebenso verneint wie das Landesgericht für Zivilrechtssachen in erster Instanz im Mai. FPÖ-Anwalt Böhmdorfer betonte auf APA-Anfrage, er werde der FPÖ dringend empfehlen, Revision an den Obersten Gerichtshof zu erheben. Er sehe die Niederlage in zweiter Instanz nicht mit Enttäuschung, denn Ziel sei von Anfang an gewesen, "dass man in dieser Frage möglichst schnell zum Obersten Gerichtshof kommt".