Der Rechnungshof (RH) ortet bei mehreren Parteien eine gesetzwidrige Verwendung der Akademieförderung. Konkrete Anhaltspunkte gebe es bei der FPÖ, den Grünen, dem Team Stronach und dem BZÖ. Der Rechnungshof empfiehlt der Bundesregierung bzw. dem Bundeskanzleramt daher, eine Rückforderung zu prüfen und gegebenenfalls die Mittel zurückzufordern. Geprüft wurde der Zeitraum von 2012 bis 2017.

Konkret verweist der Rechnungshof in seinen Berichten auf das Publizistikförderungsgesetz (PubFG), das Vorgaben über die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel enthält. Nähere Regelungen finden sich in den Richtlinien, die der im Kanzleramt eingerichtete Beirat erstellt hat. Werden Fördermittel gesetzes- oder satzungswidrig verwendet, müssen Parteiakademien diese an den Bund zurückzahlen.

Zwar fanden die RH-Prüfer keine durchgehende Systematik bei der gesetzwidrigen Verwendung von Fördergeldern, Kritik gab es aber an einzelnen Vorgängen. So schloss etwa das FPÖ-Bildungsinstitut (FBI) 2015 einen Vertrag für Beratungsleistungen ab. Teil der vereinbarten Leistung war die Beratung der FPÖ im Bereich Europa- und Außenpolitik sowie in parteipolitischen Grundsatzfragen. Die Bezahlung von Beratungsleistungen für die Partei ist laut RH widmungswidrig.

Auch fielen beim FBI bei Veranstaltungen internationaler Bildungsarbeit "umfangreiche Spesen" an, die in keinem direkten Zusammenhang mit der Veranstaltung gestanden seien, kritisiert der Rechnungshof. Die gleiche Kritik geht an das Team Stronach, dessen Akademie auch noch über die Auflösung der Partei hinaus bestand. Der RH empfiehlt zudem klare Regelungen zum Umgang mit Geldern nach Wegfall der Förderwürdigkeit.

Kritik von den Prüfern gibt es auch an der Bildungswerkstatt der Grünen, die ab 2018 aufgrund des Ausscheidens der Fraktion aus dem Nationalrat, keine Mittel mehr erhielt. Diese habe Projekte Dritter, wie etwa der Jungen Grünen finanziert, denen keine Kooperation zugrunde lag. Außerdem finanzierte die Bildungswerkstatt laut Bericht in sechs von 80 überprüften Fällen Veranstaltungen, "deren gesetzlich vorgeschriebene Federführung sie nicht inne hatte".

Auch die Zukunftsakademie Österreich des schon lange nicht mehr politisch relevanten BZÖ fiel noch in den Prüfungszeitraum. Diese habe im Vorfeld der Nationalratswahl 2013 mit Fördermitteln 16.000 Schreibblöcke und 1.000 Kartenspiele für den Wahlkampf finanziert, heißt es im Bericht. Einer Mitarbeiterin gewährte die Zukunftsakademie eine rechtswidrige Urlaubsablöse. Zudem wurden mit Akademiegeldern unveröffentlichte Umfragen und Kandidatenanalysen um rund 101.000 EUR finanziert.

Die Gesamtförderungen der Parteiakademien stiegen im Prüfungszeitraum von rund 10,45 Mio. Euro auf rund 10,50 Mio. Euro, was einer Erhöhung von 0,4 Prozent entspricht. Im Jahr 2017 erhielt das Renner Institut der SPÖ rund 2,45 Mio. Euro, die Politische Akademie der ÖVP 2,42 Mio. Euro und das Freiheitliche Bildungsinstitut 2 Mio. Euro. Rund 1,6 Mio. Euro gingen an die grüne Bildungswerkstatt, 1,06 Euro an das NEOS Lab. Das Team Stronach erhielt 994.582 Euro.