Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat - wie angekündigt - die Schadenersatz-Klage der FPÖ gegen die Republik wegen Verstößen gegen Wahlvorschriften bei der vergangenen Bundespräsidentenwahl abgewiesen. Das teilte das Landesgericht für Zivilrechtssachen am Mittwoch mit.

Die FPÖ wird gegen das Urteil Berufung einlegen, kündigte Anwalt Dieter Böhmdorfer im Gespräch mit der APA an.

Richterin Margit Schaller hatte bereits in der Verhandlung am 5. April ihre Rechtsansicht dargelegt. Sie sieht keinen Anspruch auf Schadenersatz, weil die Wahlvorschriften darauf abzielen, den freien Wählerwillen zu schützen, nicht darauf, das Vermögen des Kandidaten - und schon gar nicht darauf, das Vermögen der klagenden Partei vor Schaden zu bewahren.

Die FPÖ hatte Kosten von acht Millionen Euro für den Wahlkampf ihres gescheiterten Kandidaten Norbert Hofer geltend gemacht. Ein Teil davon, nämlich 3,4 Millionen Euro, sei durch die Wahlwiederholung entstanden, und für diese Kosten forderte man Schadenersatz.

Die Grünen hatten ursprünglich eine ähnliche Klage erwogen, dann jedoch Abstand davon genommen.