Spenden privater Hilfsorganisationen sind auch künftig noch möglich, Mindestsicherungsbezieher bekommen trotzdem die Sozialhilfe in voller Höhe. „Es ist gut, dass diesem Gesetzesentwurf auf unseren Druck hin zumindest ein Giftzahn gezogen wurde", freut sich die steirische Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ).

Allerdings: In Bezug auf freiwillige Sozialleistungen von Ländern und Gemeinden sei noch kein Einlenken der Bundesregierung in Sicht.  Kampus nennt unter anderem den Heizkostenzuschuss - rund 120 Euro jährlich - der für viele Kleinstpensionisten lebensnotwendig ist. Oder die Wohnbeihilfe, die das Wohnen für arme Familien leistbarer macht. Oder das Schulstartgeld, das in manchen Ländern ausbezahlt wird. Oder das Weihnachtsgeld, das einzelne Länder und Gemeinden sozial Bedürftigen gewähren.

"Wir sind viele, Länder, Gemeinden, Hilfsorganisationen, die sich dafür einsetzen", so Kampus. Beim Hearing im Parlament seien diese sozialen Unterstützungsleistungen auch zur Sprache gekommen, die Regierung habe sich diesbezüglich aber noch bedeckt gehalten.

Auch die Kärntner LH-Stellvertreterin Beate Prettner (SPÖ) schlägt Alarm: "Der Heizkostenzuschuss in Höhe von 180 Euro und die Seniorenzulage in Höhe von 1.062 Euro pro Jahr werden gestrichen. Und zwar ersatzlos!" Es gebe für die Länder auch keine Möglichkeit, das Verbot zu umgehen. "Es wird den Landesregierungen  ausdrücklich untersagt, Mindestsicherungsbeziehern diese  zusätzlichen Leistungen auszuzahlen."

In den Erläuterungen sind als Ausnahme nur die Abgeltungen eines pflege- oder behinderungsbedingten Sonderbedarfs angeführt.

Auch die Alleinerzieherinnen profitieren nur zum Teil vom neuen Sozialhilfegesetz, Mütter von mehreren Kindern verlieren. Das Grundübel dieses Sozialhilfegesetzes sei, dass die
Mindestgrenze künftig als Höchstgrenze definiert werde, so Prettner. "Damit konterkariert man mit einem Federstrich all unsere Bemühungen zur Armutsbekämpfung. Die Armut wird in Österreich massiv steigen - und wir Länder haben keine Möglichkeit mehr, dem gegenzusteuern.

Hoffnung schöpfen Kampus und Prettner aus dem Umstand, dass ÖVP-Chefverhandler August Wöginger zu erkennen gab, dass man über Fragen wie diese noch einmal nachdenken, noch Gespräche führen werde bis zur endgültigen Beschlussfassung im Parlament.

Letzte Frist: 25. April

Der Sozialausschuss des Nationalrats hat am Dienstag den Gesetzesentwurf für das umstrittene Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, also die Neuregelung der Mindestsicherung, abgesegnet. Nach einem Experten-Hearing passierte die  Regierungsvorlage den Ausschuss mit den Stimmen der  Koalitionsfraktionen ÖVP und FPÖ. Der Beschluss im Nationalrat ist für den 25. April geplant.

Das Gesetz soll laut Regierungsvorlage mit 1. Juni in Kraft
treten. Die Länder haben dann bis Ende des Jahres Zeit für ihre
Ausführungsgesetze. Die genauen Ausführungsbestimmungen sowie
konkrete Sanktionen bei Missbrauch oder Arbeitsunwilligkeit müssen
sie selbst festlegen.