Kritik am Erlass des Bildungsministeriums zum Umgang mit den Klima-Demos der"FridaysForFuture"-Bewegungkommt von den Umweltorganisationen Greenpeace und Global 2000. In dem Rundschreiben wird unter anderem festgehalten, dass eine Demo-Teilnahme keine gerechtfertigte Verhinderung des Schulbesuchs darstelle.

"Nichts begriffen"

"Anstatt wirksame Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg zu bringen, versucht diese Bundesregierung jetzt offenbar die SchülerInnen-Proteste für Klimaschutz zu schwächen", so der Klimasprecher von Global 2000, Johannes Wahlmüller, in einer Aussendung. Wer die Proteste der Schüler für Klimaschutz unterdrücke, habe "nichts begriffen".

Ähnlich äußerte sich auch Greenpeace-Sprecher Lukas Hammer: "Es ist erschütternd, wie schnell die schwarz-blaue Regierung Schritte setzt, um kritische Schülerinnen und Schüler mundtot zu machen, während sie in der Klimapolitik untätig bleibt. Zuerst hat die Regierung die streikenden Schülerinnen und Schüler ignoriert, dann hat Umweltministerin Köstinger erfolglos versucht sie zu vereinnahmen und jetzt soll der Protest abgedreht werden."

Neuer Erlass

In einem neuen Erlass weist das Bildungsministerium die Bildungsdirektionen in den Ländern an, österreichweit einheitlich mit den Klima-Demos der "FridaysFor Future"-Bewegung umzugehen. Schule und gesellschaftliches Engagement dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden. Klargestellt wird aber auch, dass eine Demo-Teilnahme keine gerechtfertigte Verhinderung des Schulbesuchs darstellt. Die Schüler-Demos finden derzeit in zahlreichen Ländern der Welt und auch in Österreich statt. Die Schüler fordern glaubhafte, rasche Maßnahmen gegen den Klimawandel.

In den Bildungsdirektionen habe es zuletzt unterschiedliche Auffassungen gegeben, wie mit den Demos umgegangen werden soll, so der Generalsekretär des Ministeriums, Martin Netzer, zur APA. "Für uns ist klar, dass beides wichtig ist: Schule einerseits und Engagement andererseits. Ziel muss es sein, beides unter einen Hut zu bekommen." Die Forderungen der Schüler seien voll berechtigt: "Wir finden das großartig, wenn es artikuliert wird." Allerdings sei die Schule dafür nicht der richtige Adressat.

Demo kein Grund fürs Fernbleiben

Die schulrechtliche Situation sei eindeutig, heißt es im Erlass: "Gemäß Paragraph 43 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) sind die Schüler verpflichtet, den Unterricht während der vorgeschriebenen Schulzeit zu besuchen." Bleiben sie aufgrund der Teilnahme an einer Demo fern, stelle dies keinen der im Gesetz ebenfalls aufgezählten Gründe für eine gerechtfertigte Verhinderung dar. Auch der Klassenvorstand bzw. Direktor kann damit dem Schüler nicht die Erlaubnis zum Fernbleiben aus "wichtigem Grund" geben. Im fraglichen Zeitraum habe regulärer Unterricht stattzufinden.

"Im Sinne der Beteiligungsmöglichkeit der Schülerinnen und Schüler an den 'Welt Klima-Demonstrationen' wäre es wünschenswert, dass die Demonstrationen in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden", heißt es in dem Schreiben. "Da werden die Schüler genauso gehört", meinte Netzer. Direktoren und Lehrer sollten diese Informationen an Schüler bzw. Erziehungsberechtigte weitergeben. Man wolle unbedingt die Situation vermeiden, dass aufgrund von Demo-Teilnahmen im Extremfall Verwaltungsstrafen ausgesprochen werden müssen.