4,5 Milliarden Entlastung für den Steuerzahler hat sich die Bundesregierung vorgenommen. Die Steuereinnahmen sprudeln, dennoch ist der Spielraum gering. Eine Gegenfinanzierung über eine neue Steuer für Vermögende oder auf eine stärkere Belastung von Gewinnen schloss die Regierung aus. Zum Teil werden die Entlasteten die Reform somit selbst finanzieren.

1,5 Milliarden sind bereits für den Familienbonus verplant, diese 1,5 Milliarden sollen allerdings nicht in das neue Entlastungspaket eingerechnet werden. Gesamt würde sich damit ein Sechs-Milliarden-Paket ergeben - die letzte Steuerreform, die 2016 in Kraft getreten ist, hat 5,5 Milliarden Euro gebracht.

Der Familienbonus kann ab 1. Jänner dieses Jahrens geltend gemacht werden -  ein Absetzbetrag von 1.500 Euro jährlich pro Kind bis zum 18. Lebensjahr, für ältere Kind 500 Euro pro Kind und Jahr. Gleichzeitig entfallen allerdings der Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr weg.  Ein Fünftel der Vergünstigung zahlen sich damit die Steuerzahler selbst - vor allem jene, die ein höheres Einkommen haben.

Umstrittene KöSt-Senkung

Die Absenkung der Körperschaftssteuer, die die Regierung der Industriellenvereinigung versprochen hat, kostet ebenfalls 1,5 Milliarden, sofern das Wunschziel der IV, eine Absenkung von derzeit 25 Prozent auf 19 Prozent, erfüllt wird. Kritiker sehen darin allerdings eine weitere Bevorzugung der Kapitalgesellschaften. Den Klein- und Mittelbetrieb wäre mit einer Begünstigung von Investitionen mehr gedient.

Zulagen höher besteuert?

Die Absenkung der niedrigen Einkommensteuersätze (derzeit 25 Prozent, 35 Prozent und 42 Prozent) soll erst ab dem Jahr 2020 greifen. Insgesamt will die Regierung die kleinen und mittleren Einkommen um drei Milliarden entlasten. Ursprünglich war von bis zu 3,5 Milliarden die Rede, hier hat die Regierung schon Abstriche gemacht. Dafür sollen allerdings auch Ausnahmebestimmungen bei der Lohnsteuer gestrichen werden. Eine höhere Besteuerung von 13. und 14. Gehalt schloss die Regierung zwar aus, aber die SPÖ-Gewerkschafter fürchten, dass es zu einer höheren Besteuerung von Überstunden und Erschwerniszulagen kommt, und sich die Arbeitnehmer auch einen Teil dieser Entlastung somit selbst finanzieren.

Problem Progression

Die Abschaffung der kalten Progression ist eine langjährige Forderung: Gehaltserhöhungen oder Inflationsanpassungen werden derzeit oft dadurch "aufgefressen", dass man in eine höhere Steuerklasse fällt.  Laut Statistik Austria bringt  die kalte Progression allein vom Zeitpunkt der letzten Steuerreform 2016  bis zum Jahr 2020 Mehreinnahmen von 3,6 Milliarden Euro. Das geht sich mit dem Spielraum, den sich die Bundesregierung selbst gegeben hat, kaum aus. Dennoch hat Staatssekretär Hubert Fuchs diese Maßnahme für das Ende der Legislaturperiode angekündigt. Sie belastet somit erst die künftige Regierung.

Kein Griff in die SV-Kassen 

Die Krankenversicherungsbeiträge sollen für niedrige und mittlere Gehälter sinken, was für die Regierung den Charme haben hätte können, dass ein anderer zahlt, nämlich die Sozialversicherungen. Dasselbe Rezept hat schon einmal funktioniert, nämlich mit der heuer wirksam gewordenen Absenkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge.

Der Spielraum der Sozialversicherungen ist jedoch gering, etliche sind schon jetzt im Minus, und von der versprochenen "Patientenmilliarde" aus  Einsparungen ist man weit entfernt. Skeptiker fürchten, dass eine Senkung der Einnahmen unmittelbare Folgen für die Leistungen hätte, oder aber die Einführung von Selbstbehalten nötig machen würde, die wiederum die Versicherten treffen. Die Regierung hat gestern denn auch erklärt, die Finanzierung erfolge aus dem Budget, die Leistungen der Krankenkassen seien somit im bisherigen Umfang garantiert.