Bringt die Mindestsicherung ein gerechteres und einheitliches System der Sozialunterstützung? Oder ist die jüngste Reform eher ein PR-Gag der Regierung, zumal ja weiterhin unterschiedliche Länderregelungen möglich sind? Darum ging es Donnerstag abend im Kleine-Zeitung-Talk mit ÖVP-Klubchef August Wöginger.

Der Politiker hob erwartungsgemäß die positiven Aspekte hervor: Man habe einen klaren Abstand zwischen dem aus Arbeit erzielbaren Erwerbseinkommen und der Sozialunterstützung schaffen wollen. Dies insbesondere bei kinderreichen Familien, wo ja künftig die Kinderzuschläge gestaffelt werden - ab dem 3. Kind gibt es jeweils nur mehr 43 Euro mehr pro Monat.

Gerade diese Darstellung aber weist Wöginger als "nicht seriös" zurück. Denn: "Bei drei Kindern gibt es insgesamt 389 Euro Kinderzuschlag und dazu noch knapp 600 Euro Familienbeihilfe. Für drei Kinder stehen also 980 Euro monatlich zur Verfügung." Im Gesetz sei klar verankert, dass die Gesamtsumme auf alle minderjährigen Personen aufzuteilen ist.

Hier das gesamte Gespräch zum Nachsehen:

Kinderkriegen "zahlt sich aus"

Die Frage von Redakteurin Claudia Gigler, ob sich das Kinderkriegen künftig somit nicht mehr auszahle, verneinte der ÖVP-Fraktionschef: "Es zahlt sich weiterhin aus." Immerhin habe man ja den Familienbonus geschaffen, wo es etwa auch für Alleinerzieherinnen Zuschläge gibt.

Für extreme Härtefälle können die Bundesländer künftig Ausnahmen festlegen, in Summe aber lehnt Wöginger ein Aufweichen des Beschlossenen ab. Den Zugriff auf Immobilien der Mindestsicherungsbezieher (künftig erst nach drei Jahren statt wie bisher schon nach sechs Monaten) müsse es einfach geben, denn: "Was wir nicht wollen, ist, dass das System ausgenützt wird." Die Sozialhilfe sei ganz klar nur dazu da, akute Notlagen zu überbrücken, dürfe aber kein Dauerzustand sein: "Es geht nicht, dass man es sich gutgehen lässt auf Kosten der Allgemeinheit." Immerhin könnten die Betroffenen zweieinhalb Jahre länger als bisher ohne Zugriff auf das Vermögen Mindestsicherung beziehen.

Die vom Bund im Rahmengesetz geschaffene Möglichkeit für die Bundesländer, zusätzlich etwa die Wohnkosten abzudecken, werde bis zur jeweiligen Höchstgrenze tatsächlich auch realisiert werden, meinte Wöginger: "Jene Länder, mit denen ich gesprochen habe, werden das so machen." Die Länder müssten die von ihnen gewährten Extrakosten allerdings selbst verantworten.