Es ist nur noch ein Formalakt: Im Nationalrat wird am Dienstag die Indexierung der Familienbeihilfe beschlossen. Künftig soll diese nicht mehr europaweit einheitlich gewährt werden (derzeit 172 Euro für Kinder unter drei), sondern sich an den Lebenshaltungskosten im Ausland orientieren. Lebt das Kind in Ungarn, erhalten die Eltern künftig 96 Euro, in Polen sind es 87 Euro, in Rumänien 84 Euro. Bei höheren Lebenshaltungskosten gibt es dafür mehr Geld, in Frankreich etwa 175 Euro, in den Niederlanden 180 Euro. Die Regierung erhofft sich Einsparungen in Höhe von rund 100 Millionen Euro.

Doch es gibt Ausnahmen von der Regel. Diplomaten oder Beamte, die von einem Ministerium oder einer Interessensvertretung ins Ausland entsandt werden, müssen bei einer Versetzung nach Osteuropa keine Einbußen hinnehmen – im Unterschied etwa zu Österreichern, die vom Arbeitgeber mit ihren Familien in diese Länder geschickt werden. „Die Optik ist eine seltsame“, räumt ein Experte, der am Gesetz mitgewirkt hat, ein.

Ursprünglich sollten auch die Diplomaten von der Indexierung erfasst werden, nach heftigen Protesten der Personalvertreter im Außenministerium nahm man schließlich davon Abstand. Ins Treffen wird geführt, dass die Diplomaten bei einer Indexierung auf andere Sozialleistungen wie Familienbonus, Kindergeld, Kinderabsetzbetrag, Wohnbauförderung und Kinderzuschuss verzichten müssten.

In den letzten Jahren sind die Zahlungen von Familienbeihilfen ins Ausland überproportional stark gestiegen – von 192 Millionen (2013) auf 253 Millionen (2017), während sich die Familienleistungen in diesem Zeitraum bei 4,5 bis 4,7 Milliarden eingependelt haben. In der Frage der Indexierung ist das allerletzte Wort aber noch nicht gesprochen, da die EU-Kommission ein Verfahren gegen Österreich anstrengen will. Auch die Liste Pilz rechnet mit einem EU-Vertragsverletzungsverfahren - denn gleiche Beiträge müssten zu gleichen Leistungen führen, bekräftigte Liste Pilz-Klubchef Bruno Rossmann.