Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg erließ eine einstweilige Anordnung: Polen muss die umstrittene Zwangspensionierung von Richtern sofort stoppen. Die Anordnung gilt sogar rückwirkend für die bereits pensionierten Richter des polnischen Obersten Gerichts.

Die einstweilige Anordnung war Anfang des Monats von der EU-Kommission in Brüssel beantragt worden. Die für die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Recht zuständige Behörde ist der Ansicht, dass mit den Zwangspensionierungen gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit verstoßen wird.

Kritiker sehen in den Zwangspensionierungen einen weiteren Versuch der rechtsnationalistischen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS), die polnische Justiz auf Linie zu bringen. Die Regierung hatte die Regelung trotz der Proteste aus Brüssel durchgesetzt und im August sogar eine Beschleunigung der Neubesetzungen am Obersten Gericht angekündigt.