Regierung und SP-geführte Bundesländer haben am Mittwoch eine weitgehende Annäherung bei der Finanzierung des Kindergarten-Ausbaus erzielt. Wie Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) im Anschluss sagte, will sie die Bund-Länder-Vereinbarung kommende Woche in den Ministerrat bringen. Zuvor sollen noch letzte Details geklärt werden, wie Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) sagte.

Laut Niessl wurde vereinbart, dass ein Teil der Mittel von den Ländern flexibel verwendet werden kann. Der Bund will bis 2021/22 jährlich jeweils 142,5 Millionen Euro zuschießen, die in das verpflichtende Kindergartenjahr für Fünfjährige, in den Ausbau der Betreuungsplätze sowie in die sprachliche Führförderung fließen sollen. Ein bestimmter Prozentsatz soll innerhalb dieser Bereiche umgeschichtet werden dürfen. Außerdem soll es keine Sanktionen geben, wenn die Ausbauziele zwar verfehlt wurden, das Geld aber widmungsgemäß verwendet wurde.

Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) bestätigte die Ausführungen: im städtischen Bereich gebe es andere Herausforderungen als am Land, daher brauche man Flexibilität, so der Vizekanzler. Die Länder wollen nach eigenen Angaben in den nächsten Tagen Textvorschläge einbringen, die dann in einer Telefonkonferenz besprochen werden sollen.

Was das von der Regierung von den Ländern geforderte Kopftuchverbot im Kindergarten angeht, zeigte sich Wiens Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) grundsätzlich einverstanden. "Wir wollen nicht, das Kinder im Kindergarten Kopftuch tragen und wir tun auch was dagegen", erklärte er. Die diesbezüglichen Vorschläge im Werte-Leitfaden des Bundes seien zu begrüßen und sollen seinen Angaben zufolge noch in den Text der Vereinbarung einfließen.

Der Werteleitfaden sieht vor, dass die Pädagoginnen im Kindergarten im Fall des Falles mit den Eltern der betreffenden Mädchen sprechen und eine Lösung vereinbaren. Als Beispiel für eine solche Lösung wird genannt, dass das Kopftuch an der Garderobe abgelegt wird. Im ursprünglichen Entwurf der Regierung für die 15a-Vereinbarung war noch von Verwaltungsstrafen die Rede gewesen. Im aktuellen Entwurf findet sich diese Forderung zwar nicht mehr. Hier heißt es nur, dass die Länder "entsprechende Maßnahmen" setzen sollen, um Verstöße zu sanktionieren. In den am Mittwoch verteilten Erläuterungen zum Entwurf steht aber weiterhin, dass "verwaltungsstrafrechtliche Bestimmungen als ultima ratio anzustreben sind".