Die EU-Kommission widerspricht der Darstellung Österreichs, dass eine Anpassung der Familienbeihilfe an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes auf jeden Fall im Einklang mit EU-Recht steht. Sobald es um grenzüberschreitende Aspekte gehe, gebe es "Regeln, die eine Gleichbehandlung sicherstellen und Diskriminierung verhindern", hieß es am Sonntag aus Brüssel laut Nachrichtenagentur dpa.

Dies sei auch der Grund dafür, warum im EU-Recht derzeit keine Anpassung der Höhe des Kindergeldes vorgesehen sei. Es gelte die Logik, das gleiche Beiträge auch zu den gleichen Vorteilen führen sollten, so die für die Einhaltung von EU-Recht zuständige Brüsseler Behörde in Anspielung darauf, dass EU-Länder auch in das jeweilige Sozialversicherungssystem einzahlen. Ihre nationalen Sozialsysteme könnten die Mitgliedsstaaten freilich frei gestalten, hieß es weiter.

Die schwarz-blaue Regierung will die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder an die dortigen Lebenshaltungskosten anpassen und ist der Meinung, dass dieses Vorhaben im Einklang mit dem Europarecht steht und nicht diskriminierend ist. Zuletzt hatte es in Deutschland ähnliche politische Forderungen gegeben, dort allerdings vor allem durch den Anstieg der Missbrauchsfälle motiviert.