Patienten haben aktuell keine Möglichkeit, sich über die Qualität der Behandlung eines Arztes zu informieren. Zu diesem Urteil kommt der Rechnungshof. Unterstützt wird dieses Urteil nun von den Österreichischen Patientenanwälten.

Die ÖQMed, eine Tochter der Ärztekammer, sei zwar für die Qualitätssicherung in heimischen Praxen zuständig, doch laut Rechnungshof gebe es hier keine einheitlichen Kriterien und zu wenig Kontrollen. Statistisch gesehen werde jede Arztpraxis im Land nur alle 70 Jahre kontrolliert. Zudem wird kritisiert, dass es keine unabhängige Plattform gibt, auf der man sich über die Qualität der Behandlung informieren kann. Die Ärztekammer bestreitet diesen Vorwurf, die Kontrollen würden ausreichen.

"Qualitätssicherung ist Problem"

Patientenanwalt Gerald Bachinger kritisiert im "Ö1-Morgenjournal", dass weniger die ÖQMed, sondern "die Qualitätssicherung und -kontrolle ein Problem" sei. "Die ÖQMed ist nur ausführendes Organ." Diese habe "durchaus Potential", aber die müsse "auf das Richtige schauen". Bisher werde nur die "Strukturqualität" kontrolliert, also, "ob in der Praxis ein Feuerlöscher hängt". Die Prozess- und Ergebnisqualität sei jedoch viel wichtiger, denn diese sage mehr über die Qualität des Arztes aus.

Zudem müsse in Bewertungen die Erfahrung und das Feedback von Patienten einbezogen werden. Aktuell gebe es eine eigene Bewertungsplattformen für Krankenanstalten, diese könne man auf den niedergelassenen Bereich ausweiten, erklärt Bachinger. Um die Gefahr von Kampagnisierung zu vermeiden, solle sich diese ausschließlich auf den Kassenbereich beschränken.