Beim Thema Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler gibt es offenbar Bewegung. Wie die "Tiroler Tageszeitung" (Samstag-Ausgabe) aus Regierungskreisen erfuhr, soll bis zum 7. September am Gesetzesentwurf gefeilt werden. Dann tritt nämlich die Arbeitsgruppe zum dritten Mal zusammen. Bei den bisher abgehaltenen Strategiesitzungen wurde bereits der Kreis der möglichen Antragsteller definiert.

Dabei soll es sich im Zusammenhang mit der Schutzfunktion Österreichs um alle in Südtirol wohnhaften italienischen Staatsbürger mit deutscher oder ladinischer Muttersprache handeln, berichtete die "TT". Die Arbeitsgruppen hätten zudem Rechte und Pflichten abgeklärt. Bis zum 7. September soll nun an der textlichen Präzisierung gearbeitet werden. Um dem "europäischen Geist" zu entsprechen, dürfte es analog zu den Südtirolern auch für Unionsbürger mit einer Doppelstaatsbürgerschaft weiter gehende Rechte als bisher geben. Damit möchte Österreich den europäischen Vorgaben entsprechen.

Voraussetzung sei jedenfalls das Einvernehmen mit der italienischen Regierung in Rom. Diesbezüglich habe es in den vergangenen Wochen einen Informationsaustausch gegeben. Das Gesetz soll nicht gegen den Willen Roms beschlossen werden. Zudem soll die völkerrechtlich verankerte Schutzfunktion Österreichs für Südtirol nicht gefährdet werden.