Die Ausgabenbremse bei den Sozialversicherungen werde zu einem Engpasse in der Gesundheitsversorgung führen, sagen die Kritiker. Die Regierung spricht von Panikmache.

Die Sozialversicherungen dürfen leitende Ärzte und leitende Angestellte nur noch bis Ende 2019 befristet aufnehmen. In einer breiten Allianz mit Sozialversicherung und ÖGB hat Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres die Regierung aufgefordert, das Gesetz zurückzunehmen.

Kein Einspruch des Bundesrats

Der Bundesrat hat gegen die vom Nationalrat beschlossene Kostenbremse für Sozialversicherungsträger keinen Einspruch erhoben. In der namentlichen Abstimmung stimmten 36 Bundesräte gegen und 22 Bundesräte für ein Veto, teilte die Parlamentskorrespondenz am Donnerstagabend mit. Die SPÖ überlegt, die Bestimmungen beim Verfassungsgerichtshof anzufechten. Das bekräftigte SPÖ-Bundesrat Stefan Schennach.

Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) sah einer Verfassungsklage "gelassen entgegen", ihrer Überzeugung nach ist das Gesetz verfassungskonform.

Schennach und die steirische Bundesrätin Elisabeth Grossmann (SPÖ) dagegen glauben, dass in unzulässiger Weise in die Selbstverwaltung der Krankenkassen eingegriffen werde. Die SPÖ befürchtet durch die Ausgabenbremse Versorgungslücken. Konkret in Gefahr sieht die Partei etwa Primärversorgungszentren und die Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes, zahlreiche Projekte in den Bundesländern würden gestoppt.

SPÖ und Grüne kritisieren

Der Kritik der SPÖ schloss sich auch der Grüne David Stögmüller an. Auch er ist überzeugt, dass das Gesetz verfassungswidrig sei und massive negative Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung in Österreich haben würde. Der von der SPÖ eingebrachte Entschließungsantrag, der auf eine Rücknahme der Aufgabenbegrenzung der Sozialversicherung abzielt, fand jedoch keine Mehrheit.

ÖVP und FPÖ sahen keinen Anlass, im Bundesrat die Stopptaste zu drücken und den Nationalratsbeschluss zu beeinspruchen. Die ÖVP-Bundesrätin Andrea Wagner warf der SPÖ vor, die Menschen zu verunsichern. Für die Patienten werde das Gesetz keine negativen Auswirkungen haben, versicherte sie.

Kein Verständnis für die Kritik der Opposition äußerte auch Hartinger-Klein. Die SPÖ lasse sich vor den Karren spannen und zeichne Schreckensszenarien, die in keiner Weise der Realität entsprechen, sagte sie. Es werde kein Gesamtvertrag in Frage gestellt. "Ich garantiere, dass die Patientenversorgung gesichert ist."

Keine "weißen Elefanten"

Man müsse aber darauf schauen, dass mit dem Geld der Versicherten sorgsam umgegangen werde, bekräftigte Hartinger-Klein. Es gelte zu vermeiden, dass nach der geplanten Fusionierung der Kassen, "weiße Elefanten mit hohem Gehalt bei den Sozialversicherungen herumlaufen".

Einstimmig passierte hingegen die Gesetzesnovelle mit Nachschärfungen bei der Wiedereingliederungsteilzeit die Länderkammer. Der Antritt von Wiedereingliederungsteilzeit ist künftig bis zu einem Monat nach dem Krankenstand möglich.