Die EU-Finanzhilfen an die Türkei zur Förderung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit haben nach Einschätzung des EU-Rechnungshofs "nur begrenzte Wirkung". In Wirklichkeit sei auf grundlegende Erfordernisse seitens Ankaras kaum eingegangen worden, stellten die EU-Rechnungsprüfer am Mittwoch in einem Bericht fest.

Als vernachlässigte Bedingungen für die EU-Hilfen nennt der Rechnungshof die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz, die Bekämpfung von Korruption auf hoher Ebene und von organisiertem Verbrechen, die Pressefreiheit, die Vermeidung von Interessenskonflikten und die Stärkung der externen Prüfung und der Zivilgesellschaft in der Türkei. Die EU-Kommission selbst beurteile die Fortschritte in diesen Bereichen seit mehreren Jahren als unbefriedigend, "da es den türkischen Behörden an politischem Willen mangelt", so die Prüfer.

Im Rahmen des EU-Instruments für Heranführungshilfe sollen der Türkei für den Zeitraum von 2007 bis 2020 EU-Finanzhilfen von über neun Milliarden Euro bereitgestellt werden. "Ab 2018 sollte die Kommission die Mittel für die Türkei gezielter in den Bereichen einsetzen, in denen Reformen überfällig und für glaubhafte Fortschritte auf dem Weg zum EU-Beitritt erforderlich sind", forderte die Autorin des Berichts Bettina Jakobsen.