Polen, Ungarn und Tschechien haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen. Die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen, EU-Beschlüsse zur Umverteilung von Asylbewerbern aus Griechenland und Italien umzusetzen, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag.

Ungarn sieht in der Niederlage des Landes vor dem Europäischen Gerichtshof im Flüchtlingsstreit keine Folgen. "Obwohl uns die Geschichte bestätigte, hat man uns vor Gericht zitiert", kommentierte die ungarische Justizministerin Judit Varga am Donnerstag das Urteil. Demnach verstießen Ungarn, Polen und Tschechien durch Ablehnung der Flüchtlingsaufnahme gegen EU-Recht.

"Das ist vor allem deswegen empörend, da die Quotenbeschlüsse von 2015 fast kein anderer Mitgliedsstaat restlos erfüllte", zitierte die ungarische Nachrichtenagentur MTI die Aussendung der Justizministerin.

Hintergrund sind zwei Mehrheitsentscheidungen der EU-Staaten von 2015, wonach bis zu 160.000 Asylbewerber innerhalb der EU verteilt werden sollten. Dies sollte Griechenland und Italien entlasten. Ungarn, Polen und Tschechien weigerten sich allerdings beharrlich, den Beschluss umzusetzen - obwohl der EuGH dessen Rechtmäßigkeit in einem späteren Urteil bestätigte. Die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft unter anderem die Einhaltung von EU-Recht überwacht, klagte deshalb gegen die drei Länder.

Strafmaß noch offen

Ein Strafmaß benannte der EuGH am Donnerstag noch nicht. Dazu müsste die EU-Kommission das Gericht erneut anrufen und finanzielle Sanktionen beantragen. Dann würde der Gerichtshof die Höhe der Strafe berechnen. Dabei werden Dauer und Schwere des Verstoßes berücksichtigt, aber auch die Wirtschaftskraft des Landes.

Karas: Förderungen an EU-Recht koppeln

Der Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Othmar Karas (ÖVP), hat das EuGH-Urteil begrüßt und plädiert nun dafür, "dass bestimmte EU-Förderungen nur dann ausbezahlt werden, wenn der begünstigte Mitgliedstaat sich an die Rechtsstaatlichkeit und andere grundsätzliche Werte hält".

"Dieses Urteil darf sich nicht nur auf die Vergangenheit beziehen, sondern muss in die Zukunft ausstrahlen. Die Hauptbotschaft ist, dass EU-Recht und die Grundwerte nicht ungestraft verletzt werden dürfen", erklärte Karas in einer Aussendung. Daher brauche es ein viel stärkeres Rechtsstaatverfahren, die EU-Kommission müsse EU-Recht und EU-Grundwerte wirksam durchsetzen können.