Im Rahmen der Abschaffung der kalten Progression, die die türkis-grüne Bundesregierung heute im Ministerrat fixiert hat, sind auch noch weitere Entlastungen beschlossen worden. Darunter fällt eine weitere Vergünstigung für Firmen-E-Autos.

Schon bisher war deren Anschaffung kein Sachbezug und damit nicht steuerpflichtig. Die Kosten fürs Laden bei externen Ladestationen – zum Beispiel bei einer E-Tankstelle, bei Supermärkten usw. –, die ein Dienstgeber dem Dienstnehmer ersetzt, waren aber als Sachbezug lohnsteuerpflichtig.

Diese Einstufung entfällt nun: "Ab 1. Jänner 2023 ist – neben dem nach der bisherigen Verwaltungspraxis bereits begünstigten unentgeltlichen Aufladen arbeitgebereigener emissionsfreier Fahrzeuge beim Arbeitgeber – sowohl für einen Kostenersatz des Arbeitgebers für Ladestrom als auch für die (teilweise) Kostentragung bzw. Zurverfügungstellung einer Ladestation beim Arbeitnehmer kein Sachbezug anzusetzen", heißt es im Ministerratsvortrag von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP).

Darüber hinaus wird die Nutzung von Carsharing bei emissionsfreien Fahrzeugen – E-Autos, aber auch E-Bikes, E-Motorräder und E-Scooter – für Mitarbeiter mit 200 Euro pro Jahr gefördert.