Nach dem Finanzskandal beim ÖVP-Wirtschaftsbund soll es nun gehen mit der Vorarlberger Parteifinanztransparenz: ÖVP und Grüne haben sich auf einen Entwurf für das neue Parteienförderungsgesetz geeinigt.

Im jährlichen Rechenschaftsbericht müssen demnach alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Landesparteien angegeben werden, diese Informationen sollen auch für drei Jahre auf der Homepage der Parteien veröffentlicht werden. So sind alle Einnahmen aus Spenden, Inseraten und Sponsorings aufzulisten, ebenso die Ausgaben für Inserate- und Werbeschaltungen, für Beratungs- und Werbeagenturen, Personal, Fuhrpark, Veranstaltungen und Reisekosten.

Maximal 2,50 Euro pro Wahlberechtigtem

Die Regel gilt nicht nur für die Landesparteien, sondern auch für ihre Gliederungen (etwa Bezirks- und Gemeindeorganisationen), ihnen nahestehende Organisationen und Beteiligungsunternehmen sowie für einzelne Kandidaten, die an sie ergangene Zuwendungen an die Partei melden müssen. Pro Wahlberechtigtem dürfen die Parteien maximal 2,50 Euro ausgeben, zusätzlich 0,35 Euro pro Wahlberechtigtem für den Vorzugsstimmen-Wahlkampf einzelner Kandidaten. Binnen vier Monaten nach der Landtagswahl müssen die Parteien einen Wahlwerbungsbericht erstatten.

Laut Grünen-Klubobfrau Eva Hammerer sollen die Regeln auch auf die Gemeindeebene ausgeweitet werden. Der vorgelegte erste Entwurf fuße auf dem entsprechenden Landtagsbeschluss vom 9. März und sei am Freitag an die Opposition versendet worden, so ÖVP und Grüne in einer gemeinsamen Aussendung. Damit sei die Einladung verbunden, "sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen". Noch im Mai soll ein Gesprächstermin mit allen Fraktionen fixiert werden. Inkrafttreten könnte das neue Gesetz am 1. Jänner 2023. Parallel dazu sollen in der Landesverfassung erweiterte Prüfrechte für den Landesrechnungshof verankert werden.

Hohe Strafen bei Verstößen

Auch die Landtagsfraktionen haben Erträge aus Spenden, Inseraten und Sponsorings künftig detailliert auszuweisen. Verstöße werden durch Rückforderung der Förderungen sanktioniert. Überschreitet eine Partei die Wahlkampfkostenobergrenze, muss der Überschreitungsbetrag in dreifacher Höhe zurückbezahlt werden.

Verletzt eine Partei ihre Ausweispflicht, bestimmt sich die Rückzahlung aus der dreifachen Höhe des nicht richtig ausgewiesenen Betrages. Hat man eine anonyme Spende angenommen, ist der Betrag ebenfalls dreifach rückzuzahlen. Wird ein Teil der Förderung widmungswidrig verwendet, ist er zurückzubezahlen. Grundlage ist dabei stets eine entsprechende Sachverhaltsfeststellung durch den Landesrechnungshof.

Opposition prüft

Neos-Klubchefin Sabine Scheffknecht erklärte gegenüber der APA, man werde den Entwurf im Detail prüfen, vor allem was die Rechnungshofkompetenzen angehe. Offen für Gespräche zeigte sich die SPÖ. "Wir warten schon lange darauf, das Gesetz muss so rasch als möglich kommen", so SPÖ-Mandatarin Manuela Auer. Begleitend bleibe die Forderung nach einer personellen Aufstockung des Rechnungshofes aufrecht.

Auch die FPÖ wird sich intensiv mit dem Entwurf auseinandersetzen. "Der Hund liegt im Detail begraben", betonte FPÖ-Klubobmann Christof Bitschi. Die Geschwindigkeit, mit der nun am neuen Gesetz gearbeitet werde, zeige, dass die ÖVP massiv unter Zugzwang sei. Das dürfe aber nicht über eine notwendige Aufarbeitung hinwegtäuschen. Es sei erklärtes Ziel der FPÖ, dass der Rechnungshof die Vorgänge in der ÖVP so rasch wie möglich prüfen dürfe.

Bereits vorgeprescht ist die Stadt Bregenz. Die Stadtvertretung beschloss am Donnerstagabend ein eigenes Transparenzpaket, das jede wahlwerbende Gruppe verpflichtet, Rechenschaft über die Finanzsituation der Partei abzulegen. Gibt es Einnahmen durch Spender, so sind diese namentlich zu nennen. Ebenso wurde eine Wahlkampfkostenobergrenze festgelegt. Eine Arbeitsgruppe der Fraktionen werde nun eine entsprechende Förderrichtlinie erarbeiten. Wahlwerbende Gruppen, die die Fördervereinbarung nicht durch eine Unterschrift anerkennen wollen, werden in Zukunft auch keine Förderung erhalten.

Wirtschaftsbund beschäftigt externen Prüfer mit Wirtschaftskammer-Bezug

Unterdessen hat der Wirtschaftsbund Vorarlberg die Prüfung seiner Finanzen an die BDO Österreich vergeben. Die Kanzlei mit Sitz außerhalb Vorarlbergs werde Gebarung und Jahresabschlüsse ab 2016 unter die Lupe nehmen, informierte der Wirtschaftsbund am Freitag. Es gelte, Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben im Zeitraum der vergangenen fünf Jahre vor dem Hintergrund der in der Satzung des Wirtschaftsbundes verankerten Ziele und Aufgaben zu analysieren.

Ganz unbekannt dürfte die Kanzler dem Wirtschaftsbund aber nicht sein, wie die Vorarlberger Nachrichten recherchierten: Ein Partner der BDO ist der frühere Chef der Hypo-Landesbank. Michael Grahammer wurde 2016 ausgerechnet Finanzreferent im Präsidium der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Erst 2020 schied er als Vizepräsident der Wirtschaftskammer Vorarlberg aus. Präsident war während dieser vier Jahre der nun zurückgetretene Hans Peter Metzler.

Der Wirtschaftsbund Vorarlberg hatte nach Bekanntwerden von Ungereimtheiten eine freiwillige Prüfung durch eine externe Unternehmensgesellschaft angekündigt. "Die Untersuchung soll insbesondere auch das interne Kontrollsystem umfassen mit dem Ziel, strukturelle Schwächen im laufenden Betrieb offenzulegen und daraus konkrete Handlungsempfehlungen für die Zukunft abzuleiten", sagte am Freitag Karlheinz Rüdisser als interimistischer geschäftsführender Obmann. Die Prüfung werde umgehend aufgenommen, die Ergebnisse sollen Mitte Juni vorliegen, so Rüdisser.

Laut Rüdisser kehrten seit Beginn der Affäre 50 der rund 2.500 Mitglieder dem Vorarlberger Wirtschaftsbund den Rücken, "es hält sich bisher in Grenzen". Natürlich hätten einige die Ungereimtheiten als Grund angegeben, "dafür habe ich auch ein gewisses Verständnis", der Großteil habe aber andere Gründe genannt. Man bemühe sich, die Kommunikation mit den Mitgliedern in der schwierigen Situation aufrechtzuerhalten und informiere diese regelmäßig per Newsletter. Zum Abschluss der Steuerprüfung lagen Rüdisser am Freitag keine Informationen vor.