Keine vier Wochen, nachdem die neue Regelung in Kraft getreten war, leitete die EU-Kommission ein Verfahren gegen Österreich ein. Im Mai 2020 folgte die Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Am Donnerstag hat der Generalanwalt entschieden: Die Regelung widerspricht dem EU-Recht und ist daher unzulässig.