Der überarbeitete Gesetzesentwurf zur Impfpflicht soll "zeitnah" vorliegen. Das teilte das Gesundheitsministerium am Freitagvormittag auf APA-Anfrage mit. Man befinde sich diesbezüglich "auf einem guten Weg". Eigentlich war geplant, den Entwurf mit dem heutigen Freitag der Opposition zu übermitteln. Schließlich soll er bereits am Montag im Gesundheitsausschuss beraten und am Donnerstag vom Nationalrat beschlossen werden.

Ob der Zeitplan einzuhalten ist, war bis zuletzt unsicher. Festlegen wollte sich in der Koalition niemand, auch eine Verzögerung ins Wochenende hinein war eine Option. Die Gespräche finden aktuell auf Expertenebene auch mit anderen Klubs statt. Für einen Beschluss braucht es nur eine einfache Mehrheit, über die ÖVP und Grüne sowohl im National- als auch im Bundesrat verfügen. Dennoch versucht man über Einbindung von SPÖ und NEOS eine breitere Zustimmung zu erhalten. Bei den NEOS dürften allerdings einige wenige Mandatare Nein zur Impfpflicht sagen, in der SPÖ versucht man die Skeptiker noch zu überzeugen.

Mit SPÖ/Neos ginge sich Verfassungsgesetz aus

FPÖ-Obmann Herbert Kickl befürchtet indes, dass das Gesetz noch mittels Zwei-Drittel-Mehrheit auf Verfassungsebene gehoben werden könnte, was eine Bekämpfung vor dem VfGH schwierig machen würde. Das ginge sich mit SPÖ und Neos aus. Kickl forderte daher schon einmal vorsorglich die Klubvorsitzenden von SPÖ und NEOS zu einer Garantieerklärung für ihre Fraktionen auf, "dass sie nichts unterstützen, was das schwarz-grüne Impfzwang-Gesetz in den Verfassungsrang hebt." Freilich würden die Regierungsstimmen plus die NEOS alleine für eine Verfassungsmehrheit nicht reichen.

Zu hohe Strafen?

Umstritten sind neben der Maßnahme an sich auch etliche Details. Das betrifft etwa die Frage, wie die Unter-18-Jährigen zu behandeln sind. Auch die Strafhöhe erscheint manchen Abgeordneten zu hoch. Da die technische Umsetzung laut ELGA erst mit April möglich ist, muss auch geklärt werden, wie man bis dahin vorgeht.

Der Begutachtungsentwurf sieht vor, dass von der Verpflichtung ab 14 nur Schwangere und jene, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, ausgenommen sind. Ferner gilt das 180 Tage für Genesene. Der Strafrahmen liegt bei bis zu 3.600 Euro, verhängt werden die Bußen vierteljährlich.