Die Bundesregierung hat den Zeitplan für ihr Gesetz zur ab Februar 2022 geplanten Corona-Impfpflicht vorgelegt: In der Woche vom 6. Dezember soll der Entwurf vorliegen, das soll eine "ordentliche Begutachtung von mindestens vier Wochen" ermöglichen. Das Gesetz könne dann nach Beschluss von Nationalrat und Bundesrat mit Anfang Februar in Kraft treten, so das Gesundheitsministerium am Samstag in einer Mitteilung. Zusätzlich sollen Experten schon vorab eingebunden werden.

Zwei Wiener Rechtsanwälte wollen "mit allen juristischen Mitteln" gegen die Impfpflicht vorgehen; der niederösterreichische FPÖ-Chef Udo Landbauer zieht schon jetzt gegen die 2G-Regeln vor dem VfGH zu Felde.

Runder Tisch mit Expertinnen und Experten

Österreich ist eines der ersten Länder, das konkret in die Umsetzung einer derzeit in vielen europäischen Ländern diskutierten allgemeinen Corona-Impfpflicht geht. "Dies ist eine weitreichende Maßnahme und daher ist es uns enorm wichtig, dieses Gesetz auf eine breite Basis zu stellen und möglichst viele unterschiedliche Stakeholder in den Prozess einzubinden", so Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Zum Auftakt laden er und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am 30. November zu einem Runden Tisch mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Verfassungsrecht, Gesundheit, dem Verfassungsdienst, der Bioethikkommission sowie Vertreterinnen und Vertretern von SPÖ und NEOS. In den kommenden Wochen sollen dann weitere Gespräche mit Expertinnen und Experten etwa aus dem medizinischen Bereich, mit Interessensvertretungen wie den Sozialpartnern und zivilgesellschaftlichen Organisationen folgen.

Die Anreizsysteme für die Corona-Schutzimpfung würden zwar Wirkung zeigen, so Mückstein. Mittlerweile seien 70 Prozent der Gesamtbevölkerung zumindest teilweise immunisiert und zwei Drittel hätten einen ausreichenden Impfschutz, um vor schweren Verläufen geschützt zu sein. "Aus epidemiologischer Sicht wissen wir aber: Das reicht nicht aus. Wir müssen alles tun, um uns bestmöglich vor bevorstehenden Infektionswellen zu schützen." Für die angekündigte Impfpflicht sei jedenfalls eine solide gesetzliche Grundlage notwendig, betonte Edtstadler. "Die Einführung der allgemeinen Impfpflicht greift natürlich in Grundrechte ein, ist aber ein notwendiger und gerechtfertigter Schritt angesichts der dramatischen Situation."

Für Empörung sorgte die angekündigte Vorgangsweise bei der FPÖ, die vom Gesundheitsministerium nicht unter den Teilnehmern des runden Tischs genannt wurde. Die FPÖ sei die einzige Kraft, die diesem gravierenden Eingriff in die Grundrechte der Menschen entgegentrete und werde deshalb von der Regierung bei dieser seit Jahrzehnten schwerwiegendsten Gesetzesänderung gleich von Beginn an ignoriert - "das ist nicht nur ein Zeichen von Feigheit, sondern auch zutiefst undemokratisch". Unterdessen würden immer mehr Menschen gegen den "Impfzwang" auf die Straße gehen. "Diesen Umstand wird die Regierung schon bald nicht mehr länger ignorieren können, denn die Proteste werden größer und lauter werden."

Die "Salzburger Nachrichten" zitieren aus derzeit kursierenden Arbeitspapieren zur geplanten Impfpflicht.

  • Demnach ist eine Übergangsfrist von noch nicht näher bestimmter Dauer vorgesehen,
  • auch ein Ablaufdatum soll es aller Voraussicht nach geben.
  • Außerdem soll es voraussichtlich Ausnahmen etwa für jene geben, die laut Amtsarzt aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sowie teilweise für Schwangere und für Minderjährige, wobei die Altersgrenze laut Bericht noch offen ist.

Grundsätzlich solle die Impfpflicht für alle gelten, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dabei soll dezidiert festgehalten werden, dass die Impfpflicht nicht mit Zwang durchgesetzt wird, also niemand zwangsweise zur Impfung vorgeführt werden soll. Stattdessen sind Verwaltungsstrafen vorgesehen. Im Gesundheitsministerium wollte man den Bericht am Samstag gegenüber der APA inhaltlich nicht kommentieren, die Arbeitsprozesse würden jedenfalls noch laufen.