Ab 1. Februar soll die neue Impfpflicht für die Corona-Impfung gelten. „Gemeinsam mit Sozialpartnern und Zivilgesellschaft“ sollen die Details erarbeitet und im Wege eines ordentlichen Begutachtungsverfahrens noch einmal kritisch hinterfragt werden. Verfassungsjuristen haben im Vorfeld grundsätzlich grünes Licht gegeben. So bewerten Experten die rechtlichen Fragen: