Lockdown ist nicht gleich Lockdown, das hat Österreich in den drei Phasen, in denen das Land bisher großflächig „heruntergefahren“ worden ist, gelernt: Im Frühjahr und November 2020 sowie über den Jahreswechsel war das Land in einem Zustand, der seither als „harter Lockdown“ bezeichnet worden ist. Davor und dazwischen experimentierte die türkis-grüne Bundesregierung mit diversen „light“- und Mischvarianten, dazu kamen noch regional beschränkte Lockdowns wie der „Ost-Lockdown“ in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland rund um Ostern 2021.

Das Ziel all dieser Maßnahmenpakete war dasselbe wie jenes, das nun von Experten dringen empfohlen wird: Die Reduktion von Kontakten in der Bevölkerung, die die Weitergabe des Virus eindämmen sollte.
Wirklich bewährt haben sich in der kalten Jahreszeit – in der Menschen naturgemäß eher in Innenräumen zu finden sind, wo eine Infektion leichter vonstatten geht – nur die „harten“ Lockdowns, wenn man das Ziel an der Reduktion der Infektionszahlen festmacht.


Rechtlich hat die Regierung – in Abstimmung mit dem Hauptausschuss (es braucht also eine einfache Parlamentsmehrheit – einen weiten Spielraum, was Maßnahmen nach dem Epidemie- und dem Covid-Maßnahmengesetz angeht: Der Verfassungsgerichtshof hat zwar etliche Verordnungen von Ex-Minister Rudolf Anschober mangels Begründung aufgehoben – aber gleichzeitig einen weiten Spielraum betont, wenn Maßnahmen gut begründet sind.

  1. "ALLES ZU"
    Selbst der „harte Lockdown“ hieß in Österreich nie, dass alle in ihren Wohnungen eingesperrt wären (wie es China teils handhabt) oder nur einen bestimmten Radius um ihren Wohnort betreten durften (wie es in Frankreich war). Aus den sprichwörtlich gewordenen „vier Gründen“ – sich zu versorgen, zu arbeiten, anderen zu helfen oder zur Erholung im Freien“ – durfte man bisher noch jederzeit hinaus.

    Allerdings waren die Möglichkeiten dort stets eingeschränkt: In den „harten Lockdowns“ waren alle nicht-essenziellen Geschäfte zugesperrt – nach dem ersten immerhin mit der Möglichkeit zur Abholung –, auch Dienstleistungen (z. B. Friseure) mussten zu bleiben, sämtliche Freizeitbetriebe (Kinos, Sportstätten, Theater, Museen) sowieso.

    Andere Arbeitsstätten blieben aber unberührt: Selbst die Anregung, wo möglich auf Homeoffice umzustellen, kam nie über den Status einer „Empfehlung“ hinaus, was vor allem viele Eltern vor schwere Probleme stellte: Schulen und Kindergärten blieben nur für „dringende Betreuungsnotwendigkeit“ geöffnet. Die Öffis verkehrten nur ausgedünnt.

  2. "LIGHT"
    Der „Lockdown light“ ist im November 2020 gescheitert – der Versuch, nur einen Teil der Wirtschaft einzuschränken, erwies sich als ungeeignet, die Infektionszahlen einzudämmen. Im Frühjahr, gepaart mit wärmerem Wetter, erwies er sich allerdings als taugliche Variante für Lockerungen.

    Handel und Dienstleister durften in dieser Variante offenhalten, Treffen unter maximal zwei Haushalten blieben erlaubt. Veranstaltungen mit Ausnahme des Profisports waren untersagt, Theater, Museen und Freizeiteinrichtungen wurden geschlossen. Lokale blieben zu, Hotels waren nur noch für Geschäftsreisende offen. Dafür blieben Kindergärten, Volksschulen und Unterstufenklassen für den Regelbetrieb geöffnet, nur Oberstufen mussten ins Distance Learning.

    Nach nur zwei Wochen musste die Regierung vor einem Jahr eingestehen, dass diese Variante nicht den erhofften Erfolg brachte – und verhängte erst wieder einen „harten“ Lockdown. Ob das heute genauso ausgehen oder ob der Impfschutz inzwischen ausreichen würde, um das Gesundheitssystem auch mit einem Lockdown „light“ abzusichern, ist unklar.

  3. "MINIMAL"
    Als Minimalvariante könnte die Regierung auch noch über eine „softere“ Form der bundesweiten Maßnahmen nachdenken: „Nur“ die Hochrisikobetriebe – Discos und Fitnesscenter zum Beispiel – zusperren und Gastronomie, Freizeitbetriebe und den nicht essenziellen Handel mit einer Reihe zusätzlicher Auflagen offenhalten.

    Als mögliche „gelindere“ Maßnahmen kämen hier etwa – wie in mehreren Öffnungsschritten in der Vergangenheit vorexerziert – Maskenpflichten, Abstand oder Maximalbelegungen infrage. Allerdings sprechen mehrere Gründe gegen eine solche Vorgehensweise: Erstens lassen sich beispielsweise Lokale schon jetzt unter 2G-Pflicht kaum noch kostendeckend betreiben; mit „ausgedünnter“ Gästeschar wären sowieso neue Hilfsprogramme nötig. Entscheidender ist allerdings, dass jede Maßnahme eine Woche und mehr braucht, bis ihr Erfolg (oder Mangel daran) im Infektionsgeschehen sichtbar wird. Und jeder Tag, der mit im Endeffekt zu schwachen Maßnahmen vergeudet wird, läuft Gefahr, erst wieder in einen harten Lockdown zu Weihnachten zu münden.