Die Frequenz ist zwar zurückgegangen, es vergeht dennoch kaum eine Woche ohne Kritik der ÖVP an der Ermittlungsarbeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Diese ermittelt bekanntlich gegen mehrere Funktionäre der ÖVP, allen voran Parteiobmann und Ex-Kanzler Sebastian Kurz. Ein Argument, das immer wiederkehrt, ist, dass es im Akt eigentlich um Postenbesetzungen in der Casinos-Causa gehe, schon abere mehrere hunderte Seiten mit Ermittlungen zu Zufallsfunden voll seien. Vor allem seit dem Freispruch von Christian Pilnacek streut die ÖVP wieder vermehrt Zweifel an der WKStA.

Im Interview mit dem ORF-Report am Dienstagabend verteidigt Justizministerin Alma Zadić (Grüne) die Ermittlungen der WKStA: "Es wäre sehr seltsam, wenn die Staatsanwälte während der Ermittlungen auf Hinweise stoßen, und denen nicht nachgehen würden", sagt Zadić. Zudem seien sie gesetzlich verpflichtet, einem Anfangsverdacht nachzugehen. Auch das enorme Ausmaß des Ermittlungsaktes verteidigt die Ministerin. Die zuständigen Staatsanwälte hätten gute Gründe, dass diese Dinge zusammenhängend behandelt würden.

Von Kontrollsystemen und Beschuldigtenrechten

Dass zuletzt auch justizintern Kritik an der WKStA geübt wurde, lässt Zadić betont kalt. Die Rechtsschutzbeauftrage Gabriele Aichersagte vor gut einer Woche, die WKStA hätte mit der Hausdurchsuchung in den Räumlichkeiten der Tageszeitung "Österreich" eine "rote Linie überschritten". Der Justizministerin zufolge seien interne Kontrollsysteme wie eben die Rechtsschutzbeauftragte wichtig und Teil der Beschuldigtenrechte, die WKStA habe aber bereits eine Stellungnahme verfasst, das Oberlandesgericht werde darüber entscheiden.

Auf die Beschuldigtenrechte beruft sich Zadić auch in der Frage nach der Veröffentlichung von Ermittlungsakten. Dass Teile des Akts wie etwa Chat-Nachrichten oder Anordnungen für Hausdurchsuchungen sehr schnell in der Öffentlichkeit landen, liege ihrzufolge auch an den Beschuldigtenrechten. Sie und deren Anwälte hätten eben Akteneinsicht.

Zwischenbericht zu Bundesstaatsanwalt

Neuigkeiten gibt es auch in Sachen Bundesstaatsanwalt. Die von Zadić einberufene Expertengruppe wird am Mittwoch einen Zwischenbericht an die Klubobleute im Parlament schicken. Viele Fragen seien zwar noch offen, der Bericht spreche jedoch davon, dass diese Funktion von einer Einzelperson, nicht von einem Gremium, ausgefüllt werden soll. Zudem soll sie unabhängig vom Bundespräsidenten bestellt werden.